München (ots) Die Bundespolizeidirektion München, zuständig für grenzpolizeiliche Aufgaben im Freistaat Bayern, hat neue Feststellungen zu unerlaubten Einreisen an Land- und Luftgrenzen veröffentlicht.
Unerlaubte Einreisen in Bayern: Zahlen und Fakten
Im Jahr 2024 verzeichnete die Bundespolizeidirektion München insgesamt 9.817 Personen, die unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit illegalem Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben wurden. Dies betrifft sowohl Einreisen über den Land- als auch den Luftweg.
Ergebnisse der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei auf Anordnung der Bundesministerin des Innern temporäre Binnengrenzkontrollen durch. Diese gelten für alle landseitigen Schengenbinnengrenzen. Zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. August 2025 wurden dabei folgende Feststellungen gemacht:
- 12.964 unerlaubte Einreisen (AUT: 9.876, CZE: 2.701).
- 7.631 Personen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (AUT: 6.915, CZE: 716).
- 451 Personen mit Wiedereinreisesperre wurden an der Einreise gehindert (AUT: 394, CZE: 44).
- 699 Schleuser wurden festgenommen (AUT: 641, CZE: 47).
- 2.435 Haftbefehle wurden vollstreckt (AUT: 1.955, CZE: 480).
- 163 Personen aus extremistischen Spektren wurden festgestellt (AUT: 128, CZE: 35).
Kontrollen seit Mai 2025: Aktuelle Entwicklungen
Im Zeitraum vom 8. Mai bis 31. August 2025 gab es folgende Feststellungen:
- 4.298 unerlaubte Einreisen (AUT: 3.161, CZE: 1.043).
- 2.702 Zurückweisungen/Zurückschiebungen (AUT: 2.383, CZE: 319).
- 151 AsylG-Zurückweisungen (§ 18 (2) AsylG) (AUT: 145, CZE: 6).
- 28 Fälle von vulnerablen Gruppen (AUT: 27, CZE: 1).
- 131 Wiedereinreisesperren (AUT: 111, CZE: 18).
- 279 Schleuser (AUT: 262, CZE: 14).
- 915 Haftbefehle (AUT: 729, CZE: 186).
- 71 politische Motivations-Kontrollen (PMK) (AUT: 55, CZE: 16).
Die Kontrollen seit 16. September 2024 erstrecken sich auch auf die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen wurden die Kontrollen bereits früher wieder eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist der Schutz der inneren Sicherheit und die Verringerung der irregulären Sekundärmigration.
Hinweis: Die angegebenen Daten basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juli 2025 und können sich durch nachträgliche Erfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung geringfügig ändern. Die Daten für August 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst.
Die bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind hier abrufbar.


