Rosenheim (ots) – Am Sonntag, dem 27. Juli, hat die Bundespolizei fünf Insassen eines Fahrzeugs mit polnischem Kennzeichen nahe der B307 bei Kreuth festgenommen. Vier der Insassen, georgische Staatsangehörige, konnten keine gültigen Ausweispapiere vorlegen. Der Fahrer, ebenfalls Georgier, hatte zwar die gesetzlichen Einreisepapiere, steht jedoch im Verdacht, seine Landsleute eingeschleust zu haben.
Grenzkontrolle nahe Kreuth: Fahrer mit gültigen Papieren
Bei einer Kontrolle legte der Fahrer des Fahrzeugs einen georgischen Reisepass und eine italienische Niederlassungserlaubnis vor. Die vier Mitreisenden, Frauen im Alter von 34 bis 60 Jahren, hatten keine Dokumente für ihren Aufenthalt in Deutschland. Nach eigenen Angaben reisten sie aus Georgien und hatten zuvor längere Zeit in Italien verbracht.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Die Bundespolizei brachte die Frauen und ihren 45-jährigen Fahrer getrennt zur Inspektion nach Rosenheim. Dort stellte sich heraus, dass der Mann bereits in Rheinland-Pfalz wegen des Verdachts der Schleuserei angeklagt war. Trotz seiner gültigen Dokumente wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert, da er als Sicherheitsrisiko angesehen wurde. Die vier Frauen erhielten eine Strafanzeige wegen des Versuchs der illegalen Einreise und mussten in derselben Nacht nach Österreich zurückkehren.

