Allgemeinverfügung am Hauptbahnhof Nürnberg ab Mai 2025
Im Mai 2025 erlässt die Bundespolizei ein Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof Nürnberg. Im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Mai ist das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie aller Art von Messern in diesem Bereich untersagt. Die Regelung gilt für das gesamte Gebäude des Hauptbahnhofs, einschließlich der Personentunnel, zugehörigen Bahnsteige und alle öffentlich zugänglichen Ebenen.
Gründe für das Mitführverbot
Aus Sicherheitsgründen verfolgt die Allgemeinverfügung das Ziel, Gewaltstraftaten zu verhindern und sowohl Reisende als auch Polizeibeamte zu schützen. Verstöße gegen das Verbot können zu Sicherstellungen der betreffenden Gegenstände führen. Zudem kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden, unabhängig davon, ob ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet wird. Mögliche weitere Maßnahmen sind Platzverweise oder Hausverbote. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Gewaltdelikten auf Bahnhöfen, die häufig den Einsatz von Messern umfassen, sieht die Bundespolizei diese Einschränkung als notwendig an.
Sicherheit und Prävention
Um die Öffentlichkeit zu informieren, weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit gewissen waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Waffen können eine falsche Sicherheit vermitteln, die Risikobereitschaft erhöhen und zu Eskalationen führen. Für effektiven Selbstschutz wird ein Schrillalarm empfohlen, der einen lauten Ton abgibt, um die Umgebung auf eine potenzielle Gefahr aufmerksam zu machen. Die vollständige Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundespolizei verfügbar.

