Die Bundespolizeidirektion München hat für mehrere Bahnhöfe und S-Bahn-Haltepunkte in Bayern ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände angeordnet. Dieses Verbot gilt vom 28. November 2025 ab 6 Uhr bis zum 4. Januar 2026 um Mitternacht. Betroffen sind in München der Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhaltestellen Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus).
Schutz von Reisenden und Sicherheitskräften
Durch das Verbot sollen Gewalttaten verhindert und Reisende sowie Bahnhofsmitarbeiter vor möglichen Angriffen geschützt werden. Bei Verstößen droht die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die genauen Bestimmungen und eventuelle Ausnahmen sind in den Allgemeinverfügungen auf der Website der Bundespolizei einzusehen. Zusätzlich wird auf Plakaten und durch Pressemitteilungen auf das Verbot hingewiesen.
Gründe für das Verbot
Die polizeilichen Statistiken zeigen, dass insbesondere in Zeiten erhöhten Alkoholgenusses Gewalttaten zunehmen. Das Mitführen von Waffen steigert dabei die Intensität der Gewalt. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig, wobei Beamte die Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigen. Bei Verstößen droht neben einem Zwangsgeld auch die Sicherstellung von Gegenständen.
Vorfälle am Münchner Ost- und Hauptbahnhof
Am 25. November ereignete sich gegen 03:20 Uhr im Münchner Ostbahnhof eine Auseinandersetzung, bei der ein 33-jähriger Eritreer einen 53-jährigen Landsmann mit einem Jutesack angriff. Der Angreifer wies einen Alkoholwert von 1,94 Promille auf und hatte positiv auf Kokain getestet. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft genommen.
Am gleichen Tag kam es im Hauptbahnhof München zu zwei Vorfällen, bei denen zwei 36-jährige Männer jeweils Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisteten. Beide waren stark alkoholisiert. Die Staatsanwaltschaft München entschied, die Straftäter auf freien Fuß zu setzen.



