Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg und den Hauptbahnhof Augsburg erlassen, die vom 9. Januar, 15:00 Uhr bis 11. Januar, 03:00 Uhr gilt. Während dieses Zeitraums ist das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Umfassendes Verbot für gefährliche Gegenstände
Das Verbot erstreckt sich über sämtliche Gebäudeteile der beiden Bahnhöfe, inklusive Personentunnels und Bahnsteige sowie alle öffentlich zugänglichen Ebenen. Ziel der Maßnahme ist es, die Begehung von Gewaltverbrechen zu verhindern und sowohl Reisende als auch Polizeibeamte vor möglichen Angriffen zu schützen.
Einhaltung und Konsequenzen bei Verstößen
Die Bundespolizei ist zur Überwachung der Einhaltung des Verbots im Einsatz. Bei Missachtung der Vorschriften können die betreffenden Gegenstände beschlagnahmt werden. “Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.” Weitere Sanktionen sind Platzverweise oder ein Bahnhofsverbot.
Information und Zusammenarbeit
Die spezifischen Bestimmungen und Ausnahmen des Verbots sind in den Allgemeinverfügungen auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung einsehbar. Auch Plakate in den betroffenen Bahnhöfen weisen auf das Mitführverbot hin. Diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der bayerischen Landespolizei und der Deutschen Bahn AG beschlossen.



