Verhaftung eines gesuchten Straftäters an der Grenze
Am Mittwoch, den 21. Mai, wurde ein 43-jähriger Tscheche von der Bundespolizei verhaftet. Der Mann war per Haftbefehl gesucht und zudem mit einem Einreiseverbot belegt. Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs mit tschechischem Kennzeichen an der Grenzkontrollstelle der A8 trat der Fall zutage.
Kontrolle an der Grenze und Feststellung des Haftbefehls
Die Bundesbereitschaftspolizei überprüfte das Fahrzeug, das über die B 21 aus Österreich nach Deutschland gekommen war. Der Fahrer erklärte, er habe sich verfahren und wolle nicht nach Deutschland einreisen. Eine Abfrage im Fahndungssystem ergab jedoch, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorlag. Dafür war er zu einer dreijährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Vollstreckung der Reststrafe und Anklage wegen unerlaubter Einreise
Nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe wurde der Mann in die Tschechische Republik abgeschoben. Aufgrund mehrerer Straftaten wurde ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland aberkannt und ein Einreiseverbot bis September 2027 ausgesprochen. Nun muss der Mann die verbleibenden 486 Tage seiner Strafe absitzen. Die Einsatzkräfte zeigten ihn außerdem wegen unerlaubter Einreise an und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.


