Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am vergangenen Wochenende (13. und 14. Dezember) insgesamt fünf Personen an der Grenze zurückgewiesen. Die Grenzkontrollen führten dazu, dass diesen Personen die Einreise nach Deutschland verweigert wurde, da sie entweder die erforderlichen Reisedokumente nicht vorlegen konnten oder gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verstießen.
33-jähriger Tscheche mit bestehendem Einreiseverbot
Am Sonntag wurde ein 33-jähriger tschechischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei kontrolliert. Da der Mann angab, keine Reisedokumente mitzuführen, wurden die Beamten auf ihn aufmerksam. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten jedoch seinen Geldbeutel samt tschechischer Identitätskarte auf dem Beifahrersitz. Der Mann erklärte, er wolle zu seinen Eltern nach Bonn reisen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab ein Fahndungsersuchen des Ausländeramtes Dresden zur Festnahme und Einreiseverweigerung, das bereits im März 2025 ausgestellt worden war. Aufgrund des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots wurde ihm die Einreise verweigert und er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.
Türkischer Staatsangehöriger mit Visa-Verstoß
Ebenfalls am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Der Mann legte einen gültigen türkischen Reisepass sowie ein französisches Touristenvisum vor, hatte jedoch seinen zulässigen Aufenthaltszeitraum um sechs Tage überschritten. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein und wies ihn ebenfalls nach Tschechien zurück.
Ukrainische Familie ohne Einreisedokumente
Bereits am Samstag überprüften die Bundespolizisten einen 25-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der mit seiner Lebensgefährtin und einem Kind unterwegs war. Alle drei führten nur ukrainische Reisepässe mit sich und konnten keine weiteren zur Einreise berechtigten Dokumente vorweisen. Zudem lag gegen den 25-Jährigen eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung vor. Die Einreise wurde allen drei Personen verweigert, und sie wurden nach Tschechien zurückgeschickt.



