Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleise zu betreten oder Absperrungen zu umgehen. Das Überqueren der Gleise stellt bei Annäherung eines Zuges akute Lebensgefahr dar. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen betreten oder überquert werden, wobei besondere Sorgfalt geboten ist.
Gefahren an beschrankten Übergängen
Geschlossene Schranken bedeuten Stopp. Sie schließen nicht ohne Grund und dürfen niemals umfahren oder überklettert werden. Bei geschlossenen Schranken und rotem Blinklicht muss angehalten werden, und zwar sofort bei gelbem Licht, bevor sich die Schranken senken. Besonders wichtig ist es, die Bahnstrecke auf beiden Seiten im Blick zu behalten und auf akustische Signale zu achten. Der Übergang darf erst bei erloschenem Rotlicht und vollständig geöffneten Schranken gequert werden.
Züge als unberechenbare Gefahrenquelle
Züge fahren rund um die Uhr und können aufgrund ihres Gewichts und ihrer Geschwindigkeit nicht schnell angehalten werden. Eine Vollbremsung aus 100 km/h erfordert bis zu 1.000 Meter. Zudem sind die modernen Züge immer leiser, was sie spät hörbar macht. Kinder, die beobachten, wie Erwachsene diese Sicherheitsmaßnahmen missachten, können diese gefährlichen Handlungen normalisieren. Eltern sollten frühzeitig aufklären.
Gefährdung nicht nur für Fußgänger
Die Missachtung von Sicherheitsvorschriften beim Überqueren der Gleise bringt nicht nur Fußgänger in Gefahr. Auch Fahrgäste von Zügen sind bei Notbremsungen gefährdet. Sie können aus ihren Sitzen geschleudert und durch herabfallende Gegenstände verletzt werden. Personen, die unerlaubt die Gleise überqueren, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dabei kann ein erzwungenes Schnellbremsen eines Zuges strafrechtliche Ermittlungen wegen Gefährdung des Bahnverkehrs nach sich ziehen.



