Bundesrat stimmt Wohngelderhöhung zum 01.01.2020 zu

Mehr finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte: Der Bundesrat hat heute einer Reform des Wohngelds zugestimmt, mit der mehr Bürgerinnen und Bürger wirksam bei ihren Wohnkosten entlastet werden. Bayern hatte schon vor über einem Jahr von der Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat eine Reform des Wohngeldes gefordert. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann die Reform nun zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.Gruene Wollen Keine Totalblockade Von Klimapaket Im Bundesrat 1

Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart freut sich über diesen Erfolg: „Die letzte Wohngelderhöhung gab es 2016. Seitdem sind Wohnkosten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Es war deshalb höchste Zeit, das Wohngeld anzupassen und so die Menschen insbesondere in den Ballungsräumen zu entlasten.“ Rund 660.000 Haushalte, vor allem Familien und Rentner, werden bundesweit von der Erhöhung profitieren.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, um einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten zu entlasten. Durch die Reform erhalten nun mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Außerdem steigen die Wohngeldleistungen. Reichhart freut sich über diese Verbesserungen, die die Wohngeld-Reform für viele Menschen mit sich bringt: „Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Das ist eine wichtige Entlastung! Auch Geringverdiener sollen sich ihr Dach über dem Kopf noch leisten können. Wohnen muss gerecht und bezahlbar bleiben. Da ist jeder Euro, den wir in die Hand nehmen, gut investiert.“

Was Bayern besonders wichtig war: Mit der Wohngeld-Reform wird auch eine Dynamisierung des Wohngelds eingeführt, d.h. die Leistung soll künftig automatisch alle zwei Jahre an die Mieten und die Einkommensentwicklung angepasst werden, ohne dass hierfür extra das Gesetz geändert werden muss. Reichhart: „Auch für diese Regelung haben wir uns stark gemacht. Sie stellt sicher, dass das Wohngeld mit der Zeit geht und die Bürgerinnen und Bürger auch bei steigenden Wohnkosten nachhaltig entlastet werden.“ Um vor allem auch Haushalte in Regionen mit besonders hohen Mieten zu unterstützen, wird mit der Reform außerdem eine zusätzliche Mietenstufe VII neben den aktuell sechs Mietstufen eingeführt.

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Anspruch auf Wohngeld, sofern er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ausschlaggebend sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.