Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen.

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Symbolbild | Alexas_Fotos / Pixabay

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich bin sehr froh, dass das Gesetz heute verabschiedet wurde. Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft. Das Parlament greift darin auch Forderungen aus Bayern auf, für die wir teils seit Langem gekämpft haben.“

Dazu gehört die Hochstufung von Kindesmissbrauch vom Vergehen zum Verbrechen. Eisenreich: „Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen, dass auch so bestraft werden muss. Wer sich künftig an Kindern vergeht, muss künftig mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Das war überfällig.“

Allerdings geht das Gesetz dem Justizminister noch nicht weit genug. Eisenreich fordert darüber hinaus, die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier zu nehmen: „Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, verdient eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.“

Georg Eisenreich fordert die Bundesjustizministerin zudem auf, sich für eine rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung einzusetzen. Der Minister: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind. Die Ministerin muss die vom Europäischen Gerichtshof gelassenen Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung nutzen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub.“