Caiuby-Verhandlung | Heute muss FC Augsburg-Manager Reuter vor Gericht

Die Verhandlung gegen den Fußballprofi Caiuby geht vor dem Augsburger Amtsgericht heute in den zweiten Verhandlungstag. Ob der Brasilianer selbst erscheint ist fraglich, wer sicher vor Gericht erscheinen wird, ist FCA-Manager Stefan Reuter. Er wurde als Zeuge geladen.Fca Reuter

Der „Fall Caiuby“ geht in die Verlängerung. Heute steht vor dem Augsburger Amtsgericht der zweite Prozesstag gegen den Brasilianer an. Ihm wird vorgeworfen einen Mann im Mai vergangenen Jahres in der Maximilianstraße per Kopfstoß verletzt zu haben. Gegen einen entsprechenden Strafbescheid hatte der Fußballer Einspruch eingelegt, nun wird der Vorfall verhandelt.

Ob der Brasilianer heute vor Gericht erscheinen wird, darf zumindest bezweifelt werden. Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche ließ er sich entschuldigen. Er sei am Flughafen hängen geblieben. Aktuell wird vermutet, dass sich der Offensivspieler in seiner Heimat befindet. Seine Anwesenheit ist aber auch nicht zwingend von Nöten. Sein Anwalt Fabian Krötz darf ihn durch eine entsprechende Vollmacht vertreten.

Stefan Reuter muss vor Gericht aussagen

Wer heute aber sicher vor Gericht erscheinen wird, ist FCA-Manager Stefan Reuter. Der Fußballweltmeister von 1990 wurde als Zeuge geladen. Nach dem Vorfall in der Maxstraße soll es ein klärendes Gespräch in der Geschäftsstelle des Bundesligisten gegeben haben. Neben dem vermeintlichen Opfer und Caiuby soll dabei unter anderem Reuter anwesend gewesen sein. Darüber würde der Richter gerne mehr wissen. Angeblich soll Caiuby bereit gewesen sein, die Angelegenheit mit einem Schmerzensgeldes von 5000 Euro aus der Welt zu schaffen. Zu dieser Zahlung kam es aber nie. Auch FCA-Profi Sergio Cordova soll heute in den Zeugenstand treten. Er gilt als eine der Bezugspersonen Caiubys in Augsburg.

Urteil könnte Folgen für den Spieler haben

Sollte die Beweisaufnahme schließlich die Schuld des Brasilianers belegen, könnte es für diesen eine empfindliche Geldstrafe setzen. Bezieht man die Strafe aus einem anderen Verfahren wegen Schwarzfahrens mit in das Urteil ein, so würden wohl über 100.000 Euro fällig. In Deutschland würde er damit als vorbestraft gelten. Diese „Rote Karte“ dürfte ihm und dem FCA aber wohl nicht so schwer wiegen. Der Bundesligist hat den Fußballer freigestellt, ein Abnehmer hat sich keiner gefunden. In Deutschland wird sich der Angreifer aber aufgrund seiner zahlreicher Eskapaden wohl eher schwer finden einen neuen Arbeitgeber zu finden. Eine neue Möglichkeit hierfür besteht zur Wechselperiode im Winter.