Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich – Verbot von Volksfesten aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hatte in ihrer gestrigen Sitzung das Verbot von Volksfesten aufgehoben und bekräftigt, dass auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Besondere Regelungen werden aber wohl weiter nötig sein.

20191202 Fca Christkindlesmarkt Richter Khedira Cwo1
Foto: Wolfgang Czech

Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.

Die Staatsregierung bekräftigt zudem, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen. Unter welchen Bedingungen die Märkte in der Region, wie der Augsburger Christkindlesmarkt, stattfinden können ist noch nicht klar.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich seit Monaten für die Veranstaltung von Weihnachtsmärkten und Volksfesten sowie die Öffnung von Clubs und Diskotheken (siehe eigener Beitrag) eingesetzt – heute wurde dies vom Bayerischen Kabinett beschlossen. Aiwanger: “Wir erlauben in Bayern Volksfeste und Weihnachtsmärkte wieder – das ist gut für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Für viele Gastronomen, Schausteller und Vereine sind Märkte und Feste zudem als Einkommensquelle unverzichtbar. Ich bin froh, dass dieser Schritt in Richtung Normalität nun möglich ist.”

Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern ab heute wieder öffnen

Die Änderungen in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden schnellstmöglich bekannt gegeben. Das darauf aufbauende Rahmenkonzept für Clubs und Diskotheken wird, sobald es endgültig abgestimmt ist, auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.