Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern ab heute wieder öffnen – ohne Abstand und Maskenpflicht. Es gilt eine verschärfte 3G-Regelung.
Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger freut sich über die Lockerung: „Junge und jung gebliebene Menschen dürfen wieder in Clubs und Diskotheken gemeinsam feiern, das ist ein großer Erfolg. Mit den heute beschlossenen Regelungen – 3G, also geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test – sorgen wir dafür, dass sie dies ohne Abstand und Maske tun können. Die Clubbetreiber dürfen nach 18 Monaten endlich wieder Geld verdienen, und das ohne Kapazitätsbeschränkungen.“ Es gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen.
Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich – Verbot von Volksfesten aufgehoben
Die Änderungen in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden schnellstmöglich bekannt gegeben. Das darauf aufbauende Rahmenkonzept für Clubs und Diskotheken wird, sobald es endgültig abgestimmt ist, auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.