Entsprechend den Vorgaben aus der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt ist, hat das Landratsamt eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Hiernach gilt Folgendes:
- Die Maskenpflicht in der Deisenhofer Straße in Höchstädt und auf der der Anlieferzone der Hackschnitzelheizung der Berufsschule Höchstädt wird aufgehoben.
- Die Maskenpflicht auf den sonstigen bereits bekannt gemachten stark frequentierten Straßen und Plätzen bleibt aufrechterhalten.
- In den Bereichen, in denen Maskenpflicht besteht, ist es daneben untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a Sprengstoffgesetz (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen.
Zu den einzelnen Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Fragen- und Antwortkatalog auf seiner Internetseite eingestellt. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger bei dem Bürgertelefon (09071/51-350) über die Neuerungen zu folgenden Zeiten informieren:
– Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
– am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
– am Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Von Heilig Abend, 24.12.2020, bis einschl. Sonntag, 27.12.2020, ist das Bürgertelefon täglich von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Zudem können Fragen per E-Mail ([email protected]) an das Gesundheitsamt gerichtet werden.
Sofern für Personen mit PCR Test über die Feiertage ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingeht, werden diese noch am selben Tag von den Mitarbeitern*innen der Behörde darüber informiert. Eventuelle Kontaktpersonen werden zeitnah ebenfalls kontaktiert.