Corona | Ab heute gelten im Landkreis Dillingen verschärfte Verhaltensregeln und Maßnahmen

Entsprechend den Vorgaben aus der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt ist, hat das Landratsamt eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Corona 5008824 1280 Scaled
Symbol-Bild von Nicky ⭐????️⭐ MERRY CHRISTMAS ⭐????️⭐ • ???? PLEASE STAY SAFE ???? auf Pixabay

Hiernach gilt Folgendes:

  • Die Maskenpflicht in der Deisenhofer Straße in Höchstädt und auf der der Anlieferzone der Hackschnitzelheizung der Berufsschule Höchstädt wird aufgehoben.
  • Die Maskenpflicht auf den sonstigen bereits bekannt gemachten stark frequentierten Straßen und Plätzen bleibt aufrechterhalten.
  • In den Bereichen, in denen Maskenpflicht besteht, ist es daneben untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a Sprengstoffgesetz (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen.

Zu den einzelnen Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Fragen- und Antwortkatalog auf seiner Internetseite eingestellt. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger bei dem Bürgertelefon (09071/51-350) über die Neuerungen zu folgenden Zeiten informieren:

–   Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

–   am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

–   am Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Von Heilig Abend, 24.12.2020, bis einschl. Sonntag, 27.12.2020, ist das Bürgertelefon täglich von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Zudem können Fragen per E-Mail ([email protected]) an das Gesundheitsamt gerichtet werden.

Sofern für Personen mit PCR Test über die Feiertage ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingeht, werden diese noch am selben Tag von den Mitarbeitern*innen der Behörde darüber informiert. Eventuelle Kontaktpersonen werden zeitnah ebenfalls kontaktiert.