Seit 30. Oktober gelten in Augsburg die Regeln des Lockdown-light und weitere Maßnahmen. Diese Maßnahmen wurden zum 27. und 28. November durch eine neue Allgemeinverfügung nochmals erweitert – entsprechend der angekündigten Hotspot-Strategie des Freistaats Bayern.
Seit Freitag, 27. November, 18 Uhr ist in den Zonen der Maskenpflicht die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken ganztägig untersagt (Glühwein in Tassen, Sekt in Gläsern, …).
Seit Samstag, 28. November, 0 Uhr gilt:
- Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal 5 Personen dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
- Reduzierung der zulässigen Kundinnen und Kunden in Geschäften/Einzelhandel. Ab einer Verkaufsfläche von 801 m² ist maximal ein Kunde pro 20 m² zugelassen. Für kleinere Geschäfte gilt weiterhin: 10 m² pro Kunde. Für Geschäfte über 800 m² gilt: Auf einer Fläche von 800 m² höchstens ein Kunde je 10 m², auf der 800 m² übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde je 20 m².
- Verbot von Kunst- und Handwerkermärkten, Töpfermärkten und Flohmärkten (indoor und outdoor). Wochenmärkte, auf denen Lebensmittel angeboten werden, dürfen stattfinden. Der Stadtmarkt bleibt geöffnet.
- Präsenzveranstaltungen im Rahmen von außerschulischen Bildungsangeboten sind untersagt. Dies betrifft insbesondere: Erwachsenenbildung, Sprachschulen, Hochschulen, Musik- und Fahrschulen (theoretischer und praktischer Unterricht).
- Maskenpflicht gilt vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen sowie an der Arbeit (ausgenommen am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann).
Ab Montag, 30. November gilt auch in Mittel- und Förderschulen ab der 7. Jahrgangsstufe Wechselunterricht, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden kann.
Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Augsburg aufgrund eines andauernden Infektionsgeschehen vom 26. November 2020 und alle geltenden Regeln wurden u.a. auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht.