Corona-Kontaktperson | Was ist zu tun, wer wird vom Gesundheitsamt angerufen?

Das Team, das im Gesundheitsamt des Landkreises Aichach-Friedberg die Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person ermittelt, die „Contact Tracer“, wurde in den letzten Wochen deutlich aufgestockt. Ähnliches berichten nahezu alle entsprechenden Fachbereiche in unserer Region. Dennoch ist es bei den extrem ansteigenden Zahlen nicht mehr möglich, alle positiv Getesteten umgehend zu kontaktieren.

Corona Warnapp
Symbol-Bild pixabay.com

In der jetzigen Phase der Pandemie geht es deshalb vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und die Anzahl der Menschen, die eine Behandlung im Krankenhaus benötigen, so gering wie irgendwie möglich zu halten. Die aktiven Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen konzentrieren sich deshalb derzeit auf

  • Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
  • Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft Personen in Pflege- oder Altenheimen, in Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten und ambulanten Pflegediensten, sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.

Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen können sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden.

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Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten.

Wichtig zu wissen: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App eine entsprechende Warnung geschickt hatte.