Corona-Maßnahmen | Regelungen zur Außengastronomie bleiben in Augsburg bestehen

Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg zur Regelung der Außengastronomie bleibt bis 13. Januar 2022 bestehen. Sie dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Damit sollen weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau verhindert und einer weiteren Überlastung der Kliniken entgegengewirkt werden.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Neben der bayernweit gültigen Zutrittsregel nach 2G (Geimpft, Genesen) für die Außengastronomie, muss in Augsburg auch in der Außengastronomie eine FFP2-Maske getragen werden. An ihrem Sitzplatz können die Gäste die Maske abnehmen.

Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung enthalten. Die Einhaltung der Regelung ist durch die Gastronomen sicherzustellen.

Die neue Allgemeinverfügung wird zum Donnerstag, 16. Dezember 2021, 0:00 Uhr, wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.