Offenbar kursieren derzeit im Oberallgäu einige Gerüchte und Falschbehauptungen im Zusammenhang mit Corona. So sollen Personen beispielsweise verschiedene Metzgereien oder Einzelhandelsgeschäfte ohne Mundschutz in provozierender Art und Weise betreten haben. Angeblich hätten sie dort ungehindert einkaufen können, ohne vom Personal auf die Mundschutzpflicht hingewiesen worden zu sein. Später am Tag seien diese Personen zurückgekehrt, um als angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ein Bußgeld einzufordern.
Doch an den Behauptungen ist nichts dran. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um Falschbehauptungen handelt. Zwar sei es laut Mitteilung des Landratsamts richtig, dass das Verkaufspersonal Kunden ohne Maske das Betreten des Ladens verbieten müsse und diese nicht bedienen dürfe. Keinesfalls jedoch werden von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts Verstöße provoziert, um diese nachher zu ahnden oder gar vor Ort Bußgelder zu kassieren.
Auch sind entgegen der Falschbehauptung keine Fälle bekannt, in denen lokale Metzgereien Kunden ohne Maske bedienten. Es gilt daher, die Betreiber vor Diskreditierung und Rufschädigung zu schützen und den Fake-News entgegenzutreten. Den Betreibern raten wir, sich von Personen, die sich als Kontrolleur ausgeben, den Dienstausweis zeigen zu lassen und sich bei Identitätszweifeln an das Landratsamt zu wenden.
Quelle: oberallgaeu.org