Corona-„Notbremse“ | Ab Mittwoch gelten im Unterallgäu andere Regelungen

Seit Samstag und damit seit drei aufeinanderfolgenden Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Unterallgäu laut den Zahlen des RKI bei Werten von über 100. Deshalb gilt ab Mittwoch, 17. März, für den Landkreis Unterallgäu die Corona-„Notbremse“ mit folgenden Regelungen entsprechend der bayerischen Infektionsschutzverordnung:

Corona 5220624 1280 Scaled
Symbol-Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay
Die Kontaktbeschränkungen sind wieder strenger: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist zudem die wechselseitige, unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
Es gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden.
Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt, wenn dabei die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Mannschaftssport ist untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen mehr.
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
Museen und Ausstellungen müssen wieder schließen.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt.
Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform wieder untersagt.
Für die Schulen im Unterallgäu gilt von 15. bis 19. März: An allen Schulen (auch an weiterführenden Schulen) findet für alle Jahrgangsstufen Wechselunterricht mit geteilten Klassen statt. Wenn der Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer zuverlässig eingehalten werden kann, ist auch Präsenzunterricht mit der gesamten Klasse möglich.
Die Kindertagesstätten sind von 15. bis 19. März weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.


Unabhängig von der Inzidenz bleiben geöffnet
(wenn die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden):

Fahrschulen
Friseure
Betriebe zur Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
Bibliotheken und Archive
 

Wie es mit den Unterallgäuer Schulen und Kindergärten in der nächsten Woche (ab 22. März) weitergeht, entscheidet sich am Freitag, 19. März. Die Grund- und Mittelschule Legau befindet sich wegen der Vielzahl der Fälle im Ort seit heute komplett im Distanzunterricht.

Aktuelle Informationen findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona