Corona-Regeln im Oberallgäu ändern sich ab Donnerstag

Ab Donnerstag, 18. März gelten im Landkreis Oberallgäu die Regeln der Inzidenzphase 50-100. Grund dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz von 50 am Dienstag den dritten Tag in Folge überschritten wurde. Damit greifen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Regelungen

Corona Einzelhandel Geschaeft
Symbol-Bild von Ulf Rödiger auf Pixabay

Öffnung des Einzelhandels beschränkt auf Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.

Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung

Kontaktfreier Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für diese Zwecke zulässig.

Private Kontakte:

Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert: Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Ab Donnerstag gelten im Landkreis Oberallgäu die Regeln der Inzidenzphase 50-100. Grund dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz von 50 am Dienstag den dritten Tag in Folge überschritten wurde. Damit greifen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Regelungen:

Öffnung des Einzelhandels beschränkt auf Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.

Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung

Kontaktfreier Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für diese Zwecke zulässig.
 

Private Kontakte:
Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert: Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.