Corona-Virus | Polizei Nordschwaben lobt Verhalten der Bürger – Warnung an Spaziergänger

Im Zeitraum vom Mittwoch, 25.03.2020, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 26.03.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben etwa 190 polizeiliche Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt. Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter.

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Symbolbild

Für die 24 Stunden des Berichtzeitraums kann die nordschwäbische Polizei ein überwiegend positives Fazit ziehen. Im Vergleich zum Vortag stellten die Einsatzkräfte keinen Verstoß gegen eine Betriebsuntersagung fest. Insgesamt mussten 45 Missachtungen der Ausgangsbeschränkung beanstandet werden. In den überwiegenden Fällen handelte es sich um kleinere Gruppenbildungen im Freien, bei denen Freunde oder Bekannte zusammenstanden bzw. zusammensaßen.

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen fiel wiederholt auf, dass viele Menschen das grundsätzlich erlaubte Spazierengehen dazu nutzen, sich auf Parkbänken oder anderen Sitzgelegenheiten im Freien niederzulassen. Dies ist nicht erlaubt!
Die Bewegung an der frischen Luft sollte ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen.

Vor dem Hintergrund des anstehenden Wochenendes bittet die Polizei dringend, besonders bekannte bzw. beliebte Ausflugsziele für einen Spaziergang zu meiden und sich bei Spaziergängen nicht hinzusetzen. Das sehr hohe Personenaufkommen am Augsburger Kuhsee zeigte am vorangegangenen Sonntag, dass dadurch die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion nicht immer möglich ist.

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