Corona: Was gilt ab sofort im Landkreis Augsburg?

Nachdem die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gilt ab sofort eine landesweite Ausgangsbeschränkung.

Corona Maskenpflicht Gersthofen Landkreis 4
Foto: Dominik Mesch

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch aus triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören laut der Verordnung insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in geöffneten Geschäften und der Besuch der geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen)
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
  • der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte
  • Ämtergänge
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
  • die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz
     

Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots

Da der Landkreis Augsburg aktuell mit einer 7-Tage-Inzidenz von 226,1 über dem Schwellenwert von 200 liegt, gilt darüber hinaus zwischen 21 und 5 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
     

An den Weihnachtstagen von 24. bis 26. Dezember 2020 gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette).

Was gilt in Schulen und Kitas?

Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen generell der Präsenzunterricht beibehalten. Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen. An der FOS wird in der Vorklasse und in der Jahrgangsstufe 11 durch die 7-Tage Inzidenz von über 200 ebenfalls Distanzunterricht erteilt. Dieser gilt auch in allen Schularten ab der Jahrgangsstufe 8. Ausnahmen sind hier nach Maßgabe des Kultusministeriums die Förderschulen sowie die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart. Für die Mittelschulen sind dies die Jahrgangsstufen 9 und 10 (inklusive der Vorbereitungsklassen) sowie die Deutschklassen. Für die Beruflichen Oberschulen sind dies die Jahrgangsstufen 12 und 13.

Kitas sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Erziehungsberatungsstellen, Familienstationen und Familienbüros

Beratungstermine in Erziehungsberatungsstellen, Familienstationen und Familienbüros gelten als triftiger Grund und können weiter in Anspruch genommen werden. Die Einrichtungen im Landkreis sind weiterhin geöffnet. Allerdings muss vorab ein Termin vereinbart werden.

Altpapiersammlungen entfallen, Wertstoffhöfe bleiben geöffnet

Da nur noch die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, nicht aber die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten zulässig ist, können die zumeist von Vereinen organisierten Altpapiersammlungen vorerst nicht mehr stattfinden. Die Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg bleiben hingegen grundsätzlich geöffnet. Sie bleiben nur am Samstag, 2. Januar 2021, geschlossen.

Alle weiteren Maßnahmen, eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten sowie weitere landkreisbezogene Informationen finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den jeweiligen Unterseiten.