Coronavirus: Das gilt ab 15. Februar

Bund und Länder haben am vergangenen Mittwoch eine Verlängerung des aktuellen Lockdowns bis einschließlich 7. März beschlossen. Diese Verlängerung wird durch die Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 12. Februar und eine heute veröffentlichte neue Augsburger Allgemeinverfügung auch im Freistaat Bayern und der Stadt Augsburg umgesetzt.

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Foto: Wolfgang Czech

Ab dem 15. Februar ergeben sich abweichend zu den bisher geltenden Schutzmaßnahmen folgende Regelungen:

Lockerung der nächtlichen Ausgangssperre

Ab Montag, 15. Februar gilt die zuletzt bayernweite nächtliche Ausgangssperre nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr – auch dort erst von 22 bis 5 Uhr. Wird die 100er-Marke für mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage unterschritten, so entfällt die Ausgangssperre. Stand heute wird dies auch für das Stadtgebiet Augsburg zutreffen.

Präsenzbetrieb in Schulen und Kitas

In allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 findet ab Montag, 22. Februar, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen sowie allen Abschlussklassen Präsenzunterricht – sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann – oder Wechselunterricht statt. Es besteht Maskenpflicht, für Lehrkräfte gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

Für die übrigen Jahrgangsstufen bleibt es weiterhin beim Distanzunterricht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen können ab Montag, 22. Februar wieder öffnen, sofern die lokale 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr bleiben oder werden die Einrichtungen geschlossen.

Sonstige Bildungsangebote

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem 22. Februar in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Angebote der Erwachsenenbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Musikunterricht (sowohl in als auch außerhalb von Musikschulen) in Präsenzform bleiben untersagt.

Öffnung von Fahrschulen und Frisörbetrieben

Ebenfalls ab dem 22. Februar ist der Betrieb von Fahrschulunterricht (theoretisch und praktisch) wieder zugelassen. Es gilt Maskenpflicht. Auch Frisörbetriebe dürfen ab Montag, 1. März unter Schutzauflagen wieder öffnen.

Eingrenzung der Maskenpflicht-Zonen unter freiem Himmel

Die Maskenpflicht unter freiem Himmel gilt im Stadtgebiet Augsburg ab Montag, 15. Februar nur noch in einem festgelegten Bereich der Innenstadt, am Helmut-Haller-Platz, auf dem Hochablass-Steg und auf allen öffentlichen Spielplätzen.

Auch das Verbot zum Konsum von Alkohol gilt mit Inkrafttreten der neuen Augsburger Allgemeinverfügung nur noch in den neu definierten Bereichen mit Maskenpflicht.
Die neue Augsburger Allgemeinverfügung wurde unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Alle Rechtsgrundlagen und geltenden Schutzmaßnahmen sind auch auf augsburg.de/infektionsschutz nachzulesen.