Coronavirus | Das gilt ab 27. März in Augsburg

Auf Basis der Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom vergangenen Montag hat der Freistaat Bayern eine Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) veröffentlicht, in der neben einzelnen Änderungen die Regelungen der 12. BayIfSMV bis 18.04.2021 verlängert werden.

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OB Weber | Foto: Wolfgang Czech

Die Stadt Augsburg erließ heute eine Allgemeinverfügung, mittels derer die Regelungen in der Allgemeinverfügung vom 06.03.2021 (Bereitstellung eines Händedesinfektionsmittelspenders insbesondere in Geschäften, Bereiche der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots) nun bis 18.04.2021 gelten. Die Allgemeinverfügung wurde unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Tests für Pflegepersonal verpflichtend

Beschäftigte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen sich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Dies ordnete die Stadt mit einer weiteren Allgemeinverfügung an, die heute erlassen wurde und ebenfalls unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen einsehbar ist. Zu den Pflege- und Betreuungseinrichtungen zählt die 12. BayIfSMV vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, Altenheime und Seniorenresidenzen.

Verschärfte Schutzmaßnahmen seit Mittwoch, 24. März

Die 12. BayIfSMV sieht vor, dass nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer RKI-Inzidenz über 100 wieder verschärfte Schutzmaßnahmen greifen (sogenannte „Notbremse“). Der vergangene Montag, 22. März, war der dritte Tag mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Die Stadt Augsburg veröffentlichte daher am Montag, 22. März, eine entsprechende amtliche Bekanntmachung. Die verschärften Schutzmaßnahmen wurden ab Mittwoch, 24. März, wirksam und ergeben sich aus der 12. BayIfSMV. Sie enthält unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Beschränkung der privaten Kontakte auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person sowie das Verbot von „Click & Meet“ im Einzelhandel. Weitere Informationen auf www.augsburg.de/infektionsschutz.