Am Sonntag, 25. Oktober 2020, hat der Landkreis Dillingen a.d.Donau den Corona-Schwellenwert von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Aktuell liegt der Wert bei 54,89.
Damit ergeben sich aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, 26. Oktober 2020, neben den bereits wegen Überschreitung des Warnwerts von 35 geltenden Beschränkungen folgende weitere Beschränkungen und Maßnahmen:
- 1. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen und somit auch an den Grundschulen.
- 2. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens 5 Personen beschränkt; dies gilt auch für die Gastronomie.
- 3. Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens 5 Personen beschränkt.
- 4. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
- 5. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
- 6. Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Plätzen, auf denen Maskenpflicht besteht, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Dies gilt für folgende Örtlichkeiten: Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark, Bahnhofsgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße, Lauingen: Marktplatz einschließlich der angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofsgelände sowie der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße, Gundelfingen: Prof.-Bahmann-Straße, Schnellepark, Bahnhofgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofgelände, Wertingen: Marktplatz
- Im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Schulen im Landkreis gilt Stufe 3 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes.
Die vorgenannten Maßnahmen gelten unter der Voraussetzung ab Montag, 26.10.2020, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch heute den Landkreis Dillingen auf der Homepage des Staatsministeriums unter den Landkreisen listet, die den Warnwert von 50 überschritten haben. So regelt die 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass die dort verbindlich geregelten Maßnahmen per Verordnung erst ab dem Folgetag der erstmaligen Nennung eines Landkreises auf der genannten Seite des Ministeriums gelten.
Infektionsgeschehen gleichmäßig über den gesamten Landkreis verteilt
„Der bayernweite Trend des raschen Anstieges der Infektionszahlen macht auch vor dem Landkreis Dillingen a.d.Donau nicht halt“, sagt Landrat Leo Schrell. Derzeit liegen keine lokal abgrenzbaren Hotspots vor. Vielmehr verteilt sich das Infektionsgeschehen gleichmäßig über den gesamten Landkreis. „Dies macht die Eindämmung der Infektionen durch Verfolgung der Kontakte und Unterbrechung der Infektionsketten umso schwieriger“, so Schrell. Umso mehr sei jeder Einzelne in dieser für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens so entscheidenden Phase aufgerufen, mit der notwendigen Selbstdisziplin auf die nun geltenden Corona-Regeln zu achten und sie einzuhalten. „Nur so wird es zu schaffen sein“, betont der Landrat, „das Infektionsgeschehen im Landkreis im Griff zu behalten und Infektionsketten möglichst rasch zu identifizieren und zu unterbrechen“.