Das neue Klinikum Memmingen soll nahe des Autobahnkreuzes entstehen

Die Stadt Memmingen strebt an, auf den freien und ungenutzten Flächen zwischen Europastraße, Buxheimer Straße und dem Autobahnkreuz das neue städtische Klinikum einschließlich ergänzender Gesundheitseinrichtungen anzusiedeln. Als Grundlage dafür wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan A43 aufgestellt, erläuterte Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts. Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“. Der Stadtrat stimmte einstimmig für den Feststellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplans A7.

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Symbolbild

Der Flächennutzungsplan von 1990 stellt auf dem Gelände „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Daher muss der Flächennutzungsplan mit dem Zweck der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes geändert werden. Auf den westlich davon liegenden Flächen sind im Flächennutzungsplan Misch- und Gewerbegebietsflächen dargestellt. Innerhalb der Mischgebietsgebietsflächen befinden sich ein Betrieb für Landschafts- und Sportplatzbau sowie Wohnnutzungen. Die Gewerbegebietsflächen sind größtenteils noch unbebaut und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Aus städtebaulicher Sicht sollten die Bereiche westlich des geplanten Klinikums als Mischbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Somit werden die Konfliktpotentiale zwischen schützenswerten Nutzungen des Sonstigen Sondergebiets und Nutzungen in einem Gewerbegebiet ausgeschlossen.

 

Flächennutzungsplanänderung für zukünftiges Feuerwehrhaus Eisenburg

In Eisenburg soll ein neues, zeitgemäßes Feuerwehrhaus entstehen. Am aktuellen Standort neben der denkmalgeschützten Kapelle St. Johann Nepomuk ist eine Erweiterung nicht realisierbar. Daher ist die Ausweisung einer neuen Fläche für ein Feuerwehrhaus notwendig.

 

Der Stadtrat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan am südlichen Ortsrand Eisenburgs. Auf den dortigen Spiel- und Bolzflächen soll zukünftig das Feuerwehrhaus gebaut werden. Der Bolzplatz soll auf ein nordöstlich davon liegendes Flurstück (17/3), der Spielplatz auf ein zentral gelegenes Flurstück (33/24) am Glaserwinkel verlegt werden.