Kontrolle am Grenztunnel Füssen
Am Montag, den 9. Juni, kontrollierte die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Die Beamten entdeckten dabei einen deutschen Fahrer zusammen mit einem Beifahrer ohne Ausweisdokumente. Der Beifahrer, ein 33-jähriger tunesischer Staatsbürger, versuchte mit einem Foto eines gefälschten belgischen Dokuments unerlaubt einzureisen.
Fälschung aufgedeckt
Der 42-jährige deutsche Fahrer konnte seinen Personalausweis vorzeigen, wohingegen der Beifahrer lediglich ein Foto eines angeblich belgischen Dokuments auf seinem Smartphone präsentierte. Die Ermittlungen der Beamten ergaben, dass das Dokument gefälscht war und in Belgien keine entsprechende Person existierte. Im Gepäck fanden die Beamten den gültigen tunesischen Reisepass des Migranten, aber ein erforderliches Visum für die Einreise fehlte.
Rechtsfolgen und Rückführung
Der Tunesier gab an, mit dem Fahrer in den Neckar-Odenwald-Kreis reisen und sich dort niederlassen zu wollen. Die Bundespolizei zeigte ihn wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an und verhängte ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 170 Euro für die Rückführungskosten, wurde der Mann per Direktflug nach Tunesien zurückgewiesen. Gegen den deutschen Fahrer laufen nun Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise, er wurde jedoch auf freien Fuß gesetzt.


