Digitale Einnahmen – wie werden Sie versteuert?

All jene, die über ihre virtuellen Tätigkeiten Geld verdienen, müssen sich mit der Frage beschäftigen, wie diese versteuert werden. Zu beachten ist, dass man in Deutschland der Steuerprogression unterliegt. Das bedeutet, dass anhand der Höhe der Einnahmen die Steuer berechnet wird – wer mehr verdient, der bezahlt auch mehr Steuern. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent – zuzüglich Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer.

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Welche Vorkehrungen sind zu treffen?

Damit nicht zu viel vom Bruttoverdienst abgezogen wird, geht es zu Beginn darum, die Steuerlast zu reduzieren. Generell ist jeder im Internet verdiente Euro zu versteuern. Wer also als Freelancer oder Blogger Geld verdient, der sollte ein Gewerbe (Einzelunternehmen) anmelden. Die Kosten sind gemeindeabhängig und liegen zwischen 15 Euro und 60 Euro. 

Hat man ein Gewerbe angemeldet bzw. über die selbständige Tätigkeit als Freiberufler informiert, so wird vom Ordnungsamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt. Das Finanzamt prüft sodann die Angaben und teilt mit, ob man als Gewerbetreibender oder Freiberufler eingestuft wird. Zu Beginn ist es ratsam, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. 

Tipp: In der Praxis ist es nicht sinnvoll, dass man sofort ein Gewerbe anmeldet, nachdem man einen Blog gestartet hat oder mit kleineren Online-Projekten begonnen hat. Wichtig ist, dass man einmal ein paar Einnahmen erzielt, bevor man sich mit den weiteren bürokratischen Hürden auseinandersetzt. 

Hinweis: Online-Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die weitere Besteuerung darstellt, kann reduziert werden – so etwa durch anfallende Kosten wie den Kauf eines neuen Computers, Hosting-Gebühren oder auch Weiterbildungen. Wer beispielsweise einen Reise-Blog betreibt, der kann sogar seine Flüge wie Unterkünfte oder Ausflüge steuerlich geltend machen. Wichtig ist nur, dass immer nachgewiesen wird, dass die Ausgaben in Verbindung mit der tatsächlichen Tätigkeit stehen. 

Keine Gewerbesteuer für Freiberufler

Freelancer werden in die Kategorie der „freien Berufe“ eingeordnet. Hier wird – so § 18 Einkommensteuergesetz – eine künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit ausgeübt. Der größte Vorteil? Als Freiberufler muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

Besonders interessant sind auch Einnahmen, die im Zuge des Krypto-Tradings erzielt werden. Hier gibt es nämlich ein paar Besonderheiten, die keinesfalls außer Acht zu lassen sind. Denn nicht immer sind die Gewinne, die man mit Bitcoin und Co. erzielt, steuerpflichtig.

Hat man die Coins vor mehr als einem Jahr erworben, so ist der daraus resultierende Gewinn, der durch das Veräußerungsgeschäft entsteht, nicht steuerpflichtig. Ausnahme: Mit der Kryptowährung wurden Zinsen erzielt – in diesem Fall ist nicht nur eine Abgeltungssteuer auf den Zinsertrag zu bezahlen, sondern verlängert sich die Spekulationsfrist von 365 Tage auf zehn Jahre.

Möchte man die Coins innerhalb der Spekulationsfrist veräußern, so ist die Freigrenze von 600 Euro zu berücksichtigen. Liegt der Gewinn unterhalb der Freigrenze, so ist dieser ebenfalls nicht steuerpflichtig. Wird die 600 Euro-Grenze übersprungen, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Bei einem Freibetrag wäre nur jener Betrag steuerpflichtig, der über der 600 Euro-Marke liegt. Das ist auch der wesentliche Unterschied zwischen dem Freibetrag und der Freigrenze, der nicht verwechselt werden sollte.

Wer unsicher ist, sollte den Steuerexperten um Rat fragen

 Aufgrund der Tatsache, dass es im Internet immer mehr Jobs gibt, mit denen man ein attraktives Einkommen erzielen kann, letztlich sogar neben dem Hauptjob, ist es ratsam, sich mit der Frage der Besteuerung zu befassen. Da es hier jedoch immer wieder Ausnahmen und dergleichen gibt, kann keine pauschale Antwort darauf gefunden werden, wie hoch die Steuerlast letztlich tatsächlich ist.

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Um hier nicht in Erklärungsnot zu geraten, wenn das Finanzamt dann doch eine Überprüfung durchführt, ist es wichtig, sofern man sich unsicher ist, einen Steuerberater zu kontaktieren. Geht es um Gewinne, die mit Kryptowährungen erzielt worden sind, sollte im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden, ob sich der Steuerberater aber damit auskennt. Denn aufgrund der Tatsache, dass Kryptowährungen noch recht jung sind, mag es doch den einen oder anderen Steuerberater geben, der in diesem Bereich keine Auskunft geben kann.