Die Mitglieder des Kreisausschusses des Landkreises Donau-Ries haben in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Kreisgremien ab sofort nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich ist. Diese Regelung gilt bis zum 30.06.2021 für alle Kreisrätinnen und –räte, Gäste und Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter.
Die Vorlage des Testergebnisses, welches durch einen Selbsttest durchgeführt wurde, ist zulässig. Örtlichkeiten, die Schnelltests (sog. Bürgertests) flächendeckend im Landkreis anbieten, können Sie der Homepage des Landratsamtes entnehmen. Für das Ergebnis des Selbst- bzw. Schnelltests gilt: Das Ergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein. Eine kostenlose PCR-Testung kann im Testzentrum in Möttingen vorgenommen werden. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein, um anerkannt zu werden.
An Kreisrätinnen und -räte können Selbsttests auch vorab zur eigenverantwortlichen Selbsttestung nach Hause verschickt werden. Vor Ort werden 30 Minuten vor Beginn einer Sitzung Selbsttests für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgehalten, sofern sich der Einzelne nicht rechtzeitig testen konnte.
Diese Regelung wird auf das Hausrecht und das Recht zur Ausübung der Sitzungsordnung nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 LKrO gestützt. Die gleiche Rechtsgrundlage reglementiert die Pflicht zum Tragen von Masken. Neben dem Gesundheitsschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzungen wird damit dem Interesse, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kreisgremien sicherzustellen, Rechnung getragen.