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Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

Die Bundeswehr soll der Polizei zukünftig Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen am Himmel zur Gefahr werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes hervor, über den am Mittwoch das Bundeskabinett beraten will und über den die “Welt” (Mittwochausgabe) berichtet.

Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle Sieht Amtshilfe Der Bundeswehr VorBundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Kern des Gesetzes ist der neue Paragraf 15a zur “Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge”. Gibt es bei einer Sichtung Hinweise auf den militärischen Charakter der Drohnen und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr demnach um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall dann auch “unmittelbare Waffengewalt” anwenden. Für diesen Einsatz der Bundeswehr braucht es laut Einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums keine Grundgesetzänderung.

Die operative Koordinierung im Ernstfall dürfte entscheidend sein. Dabei soll das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum eine zentrale Rolle spielen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier bei einer Gefahrenlage alle Informationen zusammenlaufen – und schnelle Entscheidungen fallen. Über die Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in Bremen beraten.

Um Objekte in “Baumwipfel-Höhe” soll sich weiterhin die Polizei kümmern. Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften in ihren Dienst starten. Diese Spezialeinheit soll besonders an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orte zum Einsatz kommen.

DTS Nachrichtenagentur
DTS Nachrichtenagentur
Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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