Die Hilfsbereitschaft ist groß. Viele Bürger haben privaten Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Frage, die sich vielen stellt, ist, ob man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn ich Flüchtlinge aufnimmt. Eine Juristin hat sich der Frage angenommen.
„Mieter haben in ihrer Wohnung das Hausrecht. Das heißt, sie dürfen Besucher für einen begrenzten Zeitraum von circa sechs Wochen aufnehmen, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Dies gilt natürlich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Aber spätestens nach drei Monaten handelt es sich in keinem Fall mehr um Besuch. Wer also längerfristig Flüchtlinge bei sich aufnehmen möchte, sollte dies rechtzeitig mit dem Vermieter abklären. Denn für eine dauerhafte Aufnahme weiterer Personen in der Mietwohnung, die keine nahen Angehörigen sind, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ansonsten drohen eine Abmahnung und womöglich eine Kündigung. Außerdem ist es wichtig, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Das heißt: Jedem Erwachsenen müssen mehr als zehn bis zwölf Quadratmeter zur Verfügung stehen und auch die Anzahl der Zimmer spielt eine Rolle. Sonst droht auch hier eine Kündigung.“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.