Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist ein Verfahren gegen derzeit sechs Beschuldigte wegen des Verdachts auf Lohnsplitting und Mindestlohnunterschreitung anhängig.
In diesem Verfahren sind heute Durchsuchungs- und Beschlagnahme-beschlüsse des Amtsgerichts Augsburg an drei Objekten, darunter die Geschäftsräume des FCA, vollzogen worden. Dabei waren 61 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg und drei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Augsburg im Einsatz.
Gegenstand der Ermittlungen sind die Beschäftigungs- und Entlohnungsmodalitäten von nebenamtlich bzw. ehrenamtlich beschäftigten Fußballtrainern.
Die Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Augsburg ergaben einen Anfangsverdacht auf Lohnsplitting und Mindestlohnunterschreitung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg übernahm das Ermittlungsverfahren und erwirkte
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, die heute vollzogen wurden. Dabei
wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Tatvorwürfe beziehen sich ausschließlich auf Beschäftigungsverhältnisse des Trainer- und Betreuerstabes bei Nachwuchs- und Jugendmannschaften. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Profimannschaft des FCA nicht von den
Tatvorwürfen betroffen ist.
„Um die weiteren, noch andauernden Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen, können
im Augenblick keine weiteren Angaben zum Sachverhalt gemacht werden. Bis zum
Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.“, so die Staatsanwaltschaft
Der FCA äußerte sich am Nachmittag wie folgt: „Selbstverständlich kooperiert der FC Augsburg vollumfänglich mit den Kollegen der Behörden, bittet aber gleichzeitig um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben gemacht werden können.“