Dynamische Entwicklung der Corona-Inzidenz – Wieder mehr Einschränkungen im Landkreis Dillingen

Im Landkreis Dillingen sind die Covid-19-Fallzahlen zuletzt insbesondere wegen eines Ausbruchs in einer Senioreneinrichtung stark gestiegen. Ab Dienstag, 17.08.2021, gelten wegen des Überschreitens des Warnwerts 50 deshalb wieder Einschränkungen für öffentliche und private Zusammenkünfte, Veranstaltungen, den sportlichen Bereich, die Gastronomie, den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben.

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Foto: Dominik Mesch

Grund dafür ist die 7-Tage-Inzidenz, die am 13., 14. und 15. August 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 50 lag. Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter in der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten damit ab Dienstag, 17.08.2021, folgende Regelungen:

  • Es dürfen sich 10 Personen aus maximal 3 Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken aufhalten.Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte Personen (bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind) und genesene Personen sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Bei privaten Zusammenkünften, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
  • Geplante Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind im Freien mit maximal 50 Personen und in geschlossenen Räumen mit 25 Personen erlaubt, wenn die Teilnehmer/innen einen negativen Test nachweisen. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  • Für Besucher in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich. Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  • Erlaubt ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung mit Testnachweis sowie ohne Testnachweis kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis 20 Kindern unter 14 Jahren. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  • Für Besucher von Sportveranstaltungen ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  •  Für Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  •  Für Besucher der Gastronomie ist ein Testnachweis erforderlich, wenn Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  • Bei der Beherbergung ist bei Anreise und dann alle 48 Stunden ein negativer Test vorzulegen. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
  • Für Besucher von kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.

Die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Tagen hat gezeigt, dass die Delta-Variante in hohem Maße geeignet ist, Dynamik in das Infektionsgeschehen zu bringen. Um weitere Einschränkungen zu vermeiden, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 gelten würden, bittet Landrat Schrell die Bevölkerung, die Corona-Regeln weiterhin konsequent zu beachten. Gleichzeitig bittet der Landrat alle bisher Ungeimpften, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Nur so könnten die erhöhten Ansteckungsgefahren durch die Delta-Variante und damit die Gefahren einer vierten Corona-Welle minimiert werden.