Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen können seit 1. April in Neu-Ulm bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen stehen. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit.
E-Auto Ladestation (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Die Regelung geht auf einen Beschluss des bayerischen Landtags zurück und wurde nun auch vom Neu-Ulmer Stadtrat umgesetzt.
Ausgenommen von der kostenlosen Parkregelung sind jedoch Tiefgaragen und Parkhäuser in der Stadt. Dazu zählen etwa die Tiefgaragen am Petrusplatz und am Südstadtbogen.
Auch auf dem Parkplatz des Edwin-Scharff-Hauses müssen E-Auto-Fahrer weiterhin den normalen Tarif zahlen.
Die städtischen Parkscheinautomaten auf den betroffenen Flächen wurden mit entsprechenden Hinweisaufklebern versehen. Wer das kostenlose Parkangebot nutzen will, muss im Fahrzeug eine gut sichtbare Parkscheibe auslegen, um die Einhaltung der maximalen Parkdauer zu gewährleisten.


