E-Scooter-Knigge: So wird die Micromobilität zum sicheren Vergnügen

Seit gut einem halben Jahr sind E-Scooter in Deutschland zugelassen – und haben in dieser Zeit nicht nur bei uns die Lager tief gespalten. Zu einem erklecklichen Teil liegt das daran, dass auf beiden Seiten viel Unsicherheit darüber herrscht, wie man die Roller korrekt nutzt. Im Folgenden zeigen wir deshalb die wichtigsten Benimm- und Umgangsregeln für die kleinen Flitzer.

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E-Scooter liefern Micromobilität ohne Kraftanstrengung. Doch die Flitzer müssen mit Bedacht gesteuert werden. stock-adobe.com © luna

1. Die Reichweite immer im Blick behalten

Hand aufs Herz, das beste Kriterium von E-Scootern ist es, dass man sich mit ihnen fortbewegen kann, ohne dafür auch nur einen Muskel anzustrengen.

Was jedoch nicht bloß bei der Fahrt auf der Straße zum Ärgernis werden kann, sondern enormes Unfallrisiko birgt, ist die Tatsache, dass E-Scooter-Akkus nicht sonderlich voluminös sind und deshalb für viele überraschend schnell leer sind – und längst nicht bei allen E-Scooter-Modellen ist die Ladestandsanzeige prozentual präzise.

Für angehende E-Scooter-Piloten bedeutet das, dass sie sich umfassend mit dem Thema Reichweite auseinandersetzen sollten. Denn die Herstellerangaben sind oft nur theoretische und ziemlich geschönte Werte. Fahrweise, Fahrergewicht, Untergrundbeschaffenheit, Steigung, sogar der Gegenwind senken die Reichweite in der Praxis teils beträchtlich.

Das bedeutet:

  • Ein Scooter-Modell wählen, dessen Kapazität für die angepeilten Distanzen genügend Reserven bereithält – auch wenn das höhere Kosten verursacht.
  • Jede Gelegenheit nutzen, um den Akku aufzufüllen.
  • Bei niedrigem Akkustand nicht auf der Straße fahren, sondern im Zweifelsfall schieben.

Vor allem die letzten beiden Punkte sind sehr wichtig: Schon für eine langfristig hohe „Akku-Gesundheit“ sollte man ihn niemals restlos leerfahren. Und je nach Scooter-Modell kann bei einem leeren Energiespeicher die Geschwindigkeit auch ziemlich abrupt sinken – mit entsprechenden Risiken für Stürze und durch nachfolgenden Verkehr.

2. Einen Helm tragen

E-Scooter sind eine rechtliche Ausnahmeerscheinung. Das wird schon durch den Wortlaut der sogenannten „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ ziemlich deutlich.

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Die sehr geringen Raddurchmesser machen E-Scooter inhärent schwieriger zu beherrschen. Ein Helm sollte deshalb immer auf dem Kopf sitzen. stock-adobe.com © Klaus von Kassel

Ein grundlegendes Problem dabei ist, dass es sich insofern um eine Ausnahme handelt, als dass E-Scooter ein bisher nicht in Erscheinung getretenes Fahrzeugklassen-Novum sind. Das Gesetz erlaubt daher zwar vieles, was bislang „höheren“ Klassen vorbehalten war, nimmt aber auch Anleihen bei niedrigeren Klassen – ein Grund für die große Verbraucher-Verwirrung.

Das führt uns zum Helm: Bei Mofas, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h erreichen, ist er zwingend vorgeschrieben – bei E-Scootern hingegen gibt es, ähnlich wie beim normalen Fahrrad, keine Pflicht. Und das, obwohl die Elektroflitzer auch bis zu 20km/h schnell sein dürfen. Die Empfehlung lautet daher dringend, niemals ohne (Fahrrad-)Helm loszudüsen. Das gilt insbesondere, wenn man sich auf öffentlichen Straßen fortbewegen will/muss.

3. Eine Versicherung haben

Einer der Wünsche der Gesetzgeber war es, die bauartbedingt hohe Verfügbarkeit und den niedrigschwelligen Einsatz der E-Scooter nicht unnötig zu erschweren. Deshalb wurde auch nur eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren festgelegt, keine weitere Verpflichtung, eine Prüfung oder gar eine Art Fahrerlaubnis erwerben zu müssen.

Wegen der motorisierten Natur der Gefährte besteht allerdings sehr wohl die Pflicht, sie versichern zu lassen. Viele Versicherer bieten dafür mittlerweile Tarife an, die im unteren zweistelligen oder sogar einstelligen Preisbereich pro Jahr rangieren. Nachzuweisen ist diese Versicherung durch eine „Plakette“ ähnlich dem bekannten Mofa-Versicherungskennzeichen. Ebenso wie dieses muss aber auch die Scooter-Plakette, die unter dem Rücklicht zu montieren ist, jährlich erneuert werden. Ohne oder mit abgelaufener Versicherung droht ein Bußgeld von 40 Euro!

Dazu ist aber etwas anderes zwingend wichtig:

4. Eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen

E-Scooter sind vielleicht das erste Mobilitäts-Gadget des digitalen Zeitalters, noch vor Pedelecs und ähnlichen Fahrzeugen. Das bedeutet aber auch, dass sie aus unzähligen Quellen bezogen werden können – googelt man „E-Scooter kaufen“ überflutet einen die Suchmaschine mit nicht weniger als 54 Millionen Ergebnissen.

Bloß: Auch wenn es tausende Modelle auf dem Weltmarkt gibt, so ist das Wichtigste, wonach man als deutscher Käufer schauen sollte, das Vorhandensein einer ABE, einer „Allgemeinen Betriebserlaubnis“. Längst nicht jeder Scooter hat sie, das Kraftfahrtbundesamt hat aber eine ständig aktualisierte Liste erstellt.

Warum das wichtig ist? Aus zwei Gründen:

  1. Nur wenn das Gefährt eine ABE hat, darf man es im öffentlichen Verkehr nutzen. Hat es diese Freigabe nicht, darf es nur auf Privatgelände rollen.
  2. Aus dem gleichen Grund bekommt man die Versicherungsplakette nur, wenn man dem Versicherer die ABE vorweist.

Der Hintergrund ist übrigens nicht, wie mancher vielleicht vermutet, staatliche Regulierungswut. Es geht vor allem darum, dass nur solche E-Scooter in der Öffentlichkeit rollen sollen, die (sicherheits-)technische Mindestanforderungen erfüllen; etwa bei den Bremsen oder der Beleuchtung. Und in der Masse der Modelle gibt es viele, die das nicht tun.

5. Die Promillegrenze einhalten

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E-Scooter wirken nur wie das perfekte Biergarten-Fahrzeug. In Wahrheit gelten hier vergleichsweise scharfe Promillegrenzen. stock-adobe.com © Syda Procutions

Bereits Ende vergangenen Jahres mussten wir vermelden, dass es einen Vorfall mit stark alkoholisierten E-Scooter-Piloten gab. Ähnliches berichten auch die Polizeien in ganz Deutschland – sehr viele sehen in den Flitzern das ideale Fahrzeug, um nach dem Feiern trotz einiger Drinks ohne ÖPNV oder Fußmarsch nachhause zu kommen. Die Münchner Polizei etwa hielt in den ersten acht Wochen nach der E-Scooter-Zulassung über 700 angetrunkene Fahrer an.

Oft liegt das daran, dass viele glauben, es würden hier die (höheren) Promillegrenzen für Radfahrer gelten – just das ist aber falsch. Konkret:

Auf E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto.

Im Klartext: höchstens 0,49 Promille. Ab 0,5 Promille müssen auch E-Scooter-Fahrer mit 500 Euro Strafe, zwei Flensburg-Punkten und, falls sie einen Führerschein haben, auch mit einmonatigem Entzug rechnen. Aber:

Für Führerscheinneulinge sowie Fahrer unter 21 gilt auch auf dem E-Scooter die 0,0-Promille-Regelung!

6. Nur da fahren, wo es erlaubt ist

Wir kommen zu einem Problem, das schon viele Leser in der Stadt beobachtet haben dürfen: E-Scooter finden sich an der starkbefahrenen Ampelkreuzung ebenso wie auf dem Stadtmarkt. Häufig steht dahinter der (leider falsche) Gedankengang, dass E-Scooter ähnlich wie normale Tretroller zu behandeln wären.

Rechtlich hingegen sieht es völlig anders aus:

  1. Die Default-Strecke für E-Scooter sind ausschließlich Radwege, gesonderte Radstreifen auf Fahrbahnen sowie den speziellen Fahrradstraßen – etwa die, die entlang der Treu-, Färber- und Gollwitzerstraße in Pfersee verläuft.
  2. Nur wenn keine derartige Strecke vorhanden ist, dürfen E-Scooter auf normalen Straßen rollen.
  3. Gehwege und Fußgängerzonen sind für Scooter „Off Limits“, sie dürfen hier nur geschoben werden.

Nicht vergessen: das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist ebenfalls untersagt, das gilt selbst dann, wenn es sich um eine Straße handelt, bei der das für Radfahrer erlaubt ist. Die einzige Ausnahme ist das neue Verkehrsschild mit E-Scooter-Silhouette und „frei“ darunter.

7. Grundsätzlich alleine fahren

Einige E-Scooter sind ziemlich groß und haben auch einen kräftigen Motor. Für viele wirkt das sehr verlockend, einen Fahrgast mit an Bord zu nehmen – mit etwas Glück wird dadurch nicht einmal das in der ABE angegebene höchstzulässige Gesamtgewicht überschritten.

Zwar ein logischer Gedankengang, leider jedoch illegal:

E-Scooter dürfen ausnahmslos nur mit einer Person fahren.

Und: Auch wenn man mit mehreren Scootern unterwegs ist, ist die einzig erlaubte Fahrweise der „Konvoi“, also hintereinander. Nebeneinander fahren ist verboten.

8. Richtungszeichen korrekt geben

Es gibt einige E-Scooter mit Blinker. Bei denen ist, wenn man anhalten oder abbiegen möchte, natürlich sonnenklar, wie zu verfahren ist. Aber was ist bei der großen Majorität der blinkerlosen Flitzer?

Da herrscht nicht erst seit dem Zeitpunkt Verwirrung, als ein Fahrlehrer in einem vielbeachteten Webvideo erklärte, man solle, weil einhändiges Lenken auf den Scootern unsicher sei, lieber ein Bein nach der gewünschten Abbiegerichtung ausstrecken.

Klingt zwar logisch, ist aber falsch und auch illegal. Denn die eingangs genannte Kleinstfahrzeuge-Verordnung sagt ganz klar, dass Handzeichen notwendig sind. Abgespreizte Beine kommen in den deutschen Verkehrsregeln nirgendwo vor, daher besteht auch das enorme Risiko, dass sie vom nachfolgenden Verkehr gar nicht als Richtungsanzeige erkannt werden – ein hohes Unfallpotenzial.

9. Cool, besonnen und defensiv fahren

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Besonders gefährlich ist es, mit „Radfahrermentalität“ auf E-Scooter zu steigen. Beide Fahrzeuge haben eine stark abweichende Fahrdynamik, auch wenn es nicht so wirkt. stock-adobe.com © Andrey Popov

Nachdem Radfahrer viele Jahrzehnte lang die schwächsten Verkehrsteilnehmer waren, dürfte dieser Titel nun an die E-Scooter-Fahrer weitergereicht worden sein. Nicht zuletzt deshalb, weil die Geräte, trotz Beleuchtung, noch unauffälliger als ein Fahrrad sind, sollte der sicherheitsbewusste Scooter-Pilot mit maximaler Vernunft agieren:

  • Auch wenn es nicht schick aussieht, am besten bei allen Witterungsbedingungen und Lichtverhältnissen eine Warnweste tragen.
  • Wegen der kleinen Räder sämtliche Schwellen, Bodenwellen usw. mit Vorsicht nehmen und im Zweifelsfall einfach absteigen und tragen/schieben. Das gilt besonders bei feuchter Witterung.
  • Auch wenn Halter vorhanden sind, keine zusätzlichen Gewichte (Einkaufstasche, Trinflasche…) am Scooter befestigen. Wenn etwas transportiert werden soll, dann im Rucksack am Fahrer.
  • Auch wenn genügend Platz vorhanden ist, grundsätzlich die Füße hintereinander aufs Brett stellen, nicht nebeneinander.

Und ganz wichtig: Ein E-Scooter fährt sich, auch wenn es einem nicht so vorkommen mag, völlig anders als ein normaler Roller, aber auch (Elektro-)Fahrräder. Bevor man sich damit in den Augsburger Stadtverkehr stürzt, sollte man genügend Übungsstunden in ruhigeren Arealen absolviert haben. Das gilt besonders dann, wenn man nur die Scooter-Mietservices in der Stadt nutzen will und keine eigene Anschaffung plant.