„Eindämmung statt Durchseuchung“ | Bayerischer Ministrrat bekräftigt Bayerische Coronastrategie

Mehr Maske, weniger Alkohol, weniger Personen

Die Bayerische Staatsregierung zeigt sich aufgrund der erneut steigenden Coronazahlen besorgt und hat deswegen heute zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung beschlossen.Soeder Fuerchtet Deutsche Gelbwesten Bewegung Wegen Fahrverboten

„Sie sehen uns sehr besorgt,“ mit diesen Worten eröffnete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die heutige Pressekonferenz zur Coronalage im Freistaat. Besonders der Blick in die Nachbarländer, aber auch nach München beunruhigen den Regierungschef. „Wir sind in einer starken zweiten Welle, in der Corona auch wieder in die Krankenhäuser wächst.“

Aus diesem Grund hat der Ministerrat heute nach einer Besprechung mit Fachleuten beschlossen die Bayerische Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu bekräftigen. Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit hat sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht. Es gilt, frühzeitig einer weiteren Erhöhung des Infektionsgeschehens entgegenzuwirken. Deshalb sollen die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden insbesondere bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 zügig und entschlossen mit verschärften, aber passgenauen Maßnahmen reagieren.

Der Ministerrat hält insbesondere folgende Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen.
  • Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen.
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel.
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen, wie jetzt bereits für Teile des Münchner Stadtgebiets veranlasst.
  • Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs nach § 13 Abs. 4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
  • Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“).
  • Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit.

Die oben genannten Regelmaßnahmen sollen dabei als Regelbeispiele in die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen werden. Die örtliche Gesundheitsbehörde wird dabei entsprechend der örtlichen Gegebenheiten jeweils situationsbedingt angepasst handeln.

„Wir setzen auf Eindämmung statt Durchseuchung“, so Söder. Man verfolge weiter keine schwedische Strategie und verfolge die bayerische Strategie konsequent weiter. Priorität hat weiterhin das wirtschaftliche Leben aufrecht zu halten und Schulen und Kindergärten im Normalbetrieb zu halten. Ein zweiter Lockdown, wie er bereits in einigen anderen europäischen Städten wie Madrid wieder erfolgt ist, soll in jedem Fall vermieden werden.

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Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Die Änderungen treten ab morgen, 23. September, in Kraft.