Im Ermittlungskomplex rund um die Justizvollzugsanstalt JVA Gablingen laufen derzeit Untersuchungen gegen 16 Beschuldigte. Im Fokus steht dabei der Verdacht, dass möglicherweise beweisrelevante Unterlagen nach dem 24. Oktober 2024 von einzelnen Mitarbeitern der JVA vernichtet worden sein könnten.
Am 31. Oktober 2024 wurde gegen drei Bedienstete ein Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung eingeleitet.
Sicherung des Beweismaterials nach Verdachtsmeldungen
Die Ermittlungen wurden durch Verdachtsmeldungen zweier Mitarbeiter der JVA Gablingen in Gang gesetzt, die von der Staatsanwaltschaft Augsburg geprüft werden. Die Mitarbeiter gaben an, gesehen zu haben, dass die drei Beschuldigten möglicherweise relevante Unterlagen geschreddert haben könnten. Auf Anordnung der JVA wurde daraufhin das noch vorhandene Schreddergut sichergestellt und zur weiteren Analyse an die Kriminalpolizei übergeben. Zurzeit wird untersucht, ob die Unterlagen wiederhergestellt werden können.
Ermittlungen auch wegen Übergriffen in anderer JVA
Zusätzlich zu den Ermittlungen wegen der möglichen Beweisvernichtung prüfen die Behörden, ob es durch einen oder mehrere Mitarbeiter der JVA Gablingen bei einem Einsatz in einer anderen bayerischen Justizvollzugsanstalt zu strafrechtlich relevanten Übergriffen gekommen ist. Weitere Details zu diesen Untersuchungen können derzeit nicht gegeben werden. Die Staatsanwaltschaft betont, dass für alle Beschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
JVA Gablingen


