Erster Gesetzentwurf zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Die Pläne für ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie nehmen Gestalt an. Am Nachmittag hat die Bundesregierung den Fraktionen von Union und SPD konkrete Maßnahmen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes übermittelt. Diese so genannte „Formulierungshilfe“ liegt RTL News exklusiv vor.

Corona 5174671 1280
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Darin heißt es unter anderem „Der Gesetzentwurf schließt zwei wesentliche Lücken im geltenden Infektionsschutzgesetz: Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen.“

Dazu zählt unter anderem eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr – es sei denn, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist begründet. Als Beispiele werden medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle genannt, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.

Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen dürften keinen Präsenzunterricht durchführen, sofern nicht „die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben“.

Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ (z. B. Baumärkte) dürften nicht öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen.

Auch Übernachtungsangebote bleiben bei einer Inzidenz von mehr als 100 je 100.000 Einwohnern untersagt.

Die Bundesregierung will mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes auf eine die Anwendung der Anfang März vereinbarten Notbremse drängen. Nicht alle Länder hatten in den vergangenen Wochen den Bund-Länder-Beschluss umgesetzt. Dieser besagt, dass alle Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern wieder zurückgenommen werden müssen. Mit dem angepassten Infektionsschutzgesetz „werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es weiter in dem Entwurf.

Das Gesetz tritt per Rechtsverordnung in Kraft und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.