Antrag im Sicherungsverfahren zum Landgericht Augsburg im Fall des 69- jährigen Rentners, der Anfang August seine ehemalige Ehefrau in deren Wohnhaus in Graben getötet haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 69-Jährigen mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Durchführung eines Sicherungsverfahrens beim Landgericht Augsburg beantragt. Der Beschuldigte mit Wohnsitz im Landkreis Günzburg ist hinreichend verdächtig, seine ehemalige Ehefrau Anfang August in deren Wohnhaus in Graben im Zustand der Schuldunfähigkeit ermordet zu haben.
Der Beschuldigte soll auf Grund einer psychischen Erkrankung davon ausge- gangen sein, dass seine ehemalige Ehefrau Teil eines Komplotts sei. Er soll einen Besuch bei ihr dazu genutzt haben, die ahnungslose 66-jährige Geschädigte unvermittelt mit einem Messer und einem Hammer attackiert und getötet zu haben.
Eine Bestrafung des Beschuldigten ist wegen der ihm von einem Sachverstän- digen attestierten Schuldunfähigkeit zur Tatzeit nicht möglich.
Im Rahmen des Sicherungsverfahrens ist zu prüfen, ob der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Das Strafgesetzbuch sieht bei der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus keine zeitliche Befristung vor. Allerdings ist während des Vollzugs der Maßnahme regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen.
Der Beschuldigte, der nach dem Tatgeschehen versucht hat, sich selbst das Leben zu nehmen, befindet sich seither in einstweiliger Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus.