Ex-Minister Riester kritisiert Riester-Reform

Walter Riester, der ehemalige Sozialminister und Namensgeber der Riester-Rente, hat die gerade beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge kritisiert.

Strand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Man habe „wieder eine Chance für eine Kostensenkung verpasst“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Eine obligatorische private Altersvorsorge würde seiner Ansicht nach die Vertriebskosten senken. „Die Kundenberater müssten die Anleger nicht mehr aufwendig überzeugen, dass sie die Produkte brauchen.“

Außerdem konkurriere Sparen fürs Alter mit aktuellen Konsumwünschen und Verpflichtungen. Aber „ohne privates Sparen droht eben einigen die Altersarmut, weil die gesetzliche Rente nicht für alle ausreichend ist. Und dann muss wieder der Staat mit Steuergeldern helfen.“

Riester kritisiert auch den auf ein Prozent gesenkten Kostendeckel für das Vorsorge-Standardprodukt. „Ich finde das eher zu niedrig. Ich halte eine gute Beratung bei Altersvorsorgeprodukten für wichtig, und die kostet nun mal Geld“, argumentierte er. „Wenn man die Kosten zu niedrig deckelt, wird sie kein Anbieter verkaufen und eher die anderen Vorsorgeprodukte bewerben außerhalb des Standardprodukts. Die staatliche Deutsche Rentenversicherung, die keinen Vertrieb bezahlen muss, gibt 5,2 Milliarden Euro für die Verwaltung der Renten aus, bei Beitragseinnahmen abzüglich Steuerzuschuss von etwa 280 Milliarden Euro. Das sind 1,8 Prozent Kosten.“

Der ehemalige Sozialminister verteidigte die für die bisherigen Riester-Verträge vorgeschriebenen Garantie von 100 Prozent der Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn und kritisierte, dass die Reform auch garantielose Produkte ermöglicht. „Beiträge und Zulagen der Sparer und der Steuerzahler sollten die Sicherheit behalten, dass zumindest in der Ansparzeit das Geld nicht verloren geht.“ Vor allem die Garantie wird dafür verantwortlich gemacht, dass die Renditen vieler Verträge so unattraktiv niedrig ausfielen.

Positiv findet Riester, dass auch Selbständige und Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken künftig in die geförderte Altersvorsorge einbezogen werden. „Das kann übrigens ein erster Schritt sein, Selbständige in die gesetzliche Altersvorsorge zu integrieren.“ Gut sei auch, dass „die Zulagen erhöht und vereinfacht wurden“.

Er räumte ein, dass die alte Regelung verbesserungswürdig war. „Manches ist zu kompliziert. Zum Beispiel müssen Sparbetrag und Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommen betragen, um die maximale Förderung zu erhalten. Das musste erst aufwendig geprüft werden.“

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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