Feste Abstellflächen sollen E- Scooter-Ärger in Augsburg beenden

E- Scooter sind beliebt, überall in Augsburg kann man sich die kleinen Flitzer ausleihen, um vergleichsweise kurze Strecken zurückzulegen. Doch sie bringen auch Ärger mit sich, gerade das wilde Abstellen der smarten Gefährte ist problematisch. Eine nun getroffene Regelung soll dem Abhilfe schaffen.

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Selten sind E-Scooter so ordentlich abgestellt

 

In Augsburg haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene E- Scooter-Anbieter etabliert. Derzeit sind drei Anbieter im Stadtgebiet aktiv. E-Scooter stellen einen Baustein der Mobilitätswende dar. Sie bieten die Chance, kurze Pkw-Fahrten zu ersetzen sowie die Distanzen zu den ÖPNV-Haltestellen schneller zu überwinden und somit den Umstieg auf
den öffentlichen Nahverkehr zu erleichtern. Jedoch gibt es immer wieder Beschwerden über die Art der Nutzung und das Abstellen der E-Scooter. Wild geparkte E-Scooter, auf Gehwegen oder vor Zugängen, sind hinderlich für Fußgängerinnen und Fußgänger und gefährden die Sicherheit auf Verkehrswegen. Mobilitätseingeschränkte Menschen aber
auch Eltern mit Kinderwagen haben es oft schwer an den nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern vorbeizukommen.

Neues Konzept aus dem Bauausschuss

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat deshalb intensive Gespräche mit den Anbietern geführt und ein Abstellkonzept für E-Scooter für die Innenstadt erarbeitet. Demnach soll das Abstellen und Ausleihen künftig nur noch auf dafür ausgewiesenen Flächen möglich sein.
Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde in der gestrigen Bauausschusssitzung verabschiedet. Zusätzlich zum Abstellkonzept für die Innenstadt ist vorgesehen mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung schließen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, z.B. für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-
Scootern pro Anbieter, zu Barrierefreiheit, Reaktionszeiten sowie zur Datenüberlassung.

„Nicht weiter ein urbanes Problem, sondern Lösung im Hinblick auf Mobilitätswende“

Oberbürgermeisterin Eva Weber: „E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit, für viele Bürgerinnen und Bürger sind sie aber auch ein Ärger-oder gar ein Hindernis, weil sie – falsch abgestellt – Gehwege, Radwege und Hauseingänge blockieren. Die Abstellsituation muss verbessert werden, unser Ziel ist es hier die Anbieter in die Verantwortung zu nehmen, sodass E-Scooter künftig als das in Erscheinung treten können, als was sie gedacht sind: Nicht als urbanes Problem, sondern als Lösung im Hinblick auf die Mobilitätswende.“

Eckpunkte des Konzepts

Das Konzept sieht 29 ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter vor. Dafür werden 23 Pkw-Parkplätze umgewandelt. Die Umwandlung der Kfz-Stellplätze wird auf die Anzahl der im Vertrag mit dem Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt!“ umzuwandelnden Stellplätze angerechnet. Bei der Auswahl der Standorte wurden bestimmte Kriterien berücksichtigt, u.a. wie die Erweiterbarkeit für weitere Sharingangebote, die Erreichbarkeit des ÖPNV, die verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit, die städtebauliche Verträglichkeit.

„Das E-Scooter-Abstellkonzept soll bis Mai 2023 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abstellen und Ausleihen von E-Scootern in der Innenstadt nur noch in den ausgewiesenen Abstellflächen möglich. Die Anbieter werden dazu entsprechende Verbotszonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten. Für uns als CSU-Fraktion ein voller Erfolg! Allerdings muss in einer Evaluationsphase überprüft werden, ob die Genauigkeit der GPS-Empfänger in den E-Scootern auch in engen Straßenräumen ausreichend ist, um diese Verbotszonen ausreichend genau zu erfassen. Dies werden wir im Blick behalten“, sagt Peter Schwab, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU

Die Umsetzung, also Beschilderung und Markierung der Abstellflächen soll nun unverzüglich beginnen und voraussichtlich schon bis Mai erfolgt sein. Die Anbieter würden dazu entsprechende Zonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten.