Im Zeitraum zwischen Freitagvormittag (04.12.2020) und Montagvormittag (07.12.2020) wurden durch die Polizei in Nordschwaben zahlreiche Verstöße gegen die aktuellen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes festgestellt. Insgesamt mussten über 170 Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen werden, insbesondere wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht.
Sowohl am Freitag, als auch am Samstag, gingen bei der Polizei mehrfach Beschwerden über Ruhestörungen ein, woraufhin die verständigten Polizeibeamten private Feierlichkeiten feststellten. Neben drei Feiern im Augsburger Stadtgebiet wurde auch eine Party in Klosterlechfeld sowie eine Geburtstagsfeier in Friedberg aufgelöst, nachdem dort jeweils eine einstellige Anzahl an Personen aus mehr als zwei Hausständen festgestellt wurden. Alle Teilnehmer der Feierlichkeiten erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Da bei einer Feier zudem Betäubungsmittel aufgefunden wurden, wurde eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.
Im Landkreis Augsburg bot ein 58-Jähriger entgegen den aktuellen Vorgaben Glühwein und Speisen zum Verzehr an Stehtischen an. Zum Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle hielten sich 19 Personen an dem Verkaufsstand auf und konsumierten die Speisen und Getränke vor Ort. Den Betreiber, der während des Ausschranks zudem keine Mund-Nasen-Bedeckung trug und auch keine entsprechenden Trennscheiben eingerichtet hatte, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht mussten im gesamten nordschwäbischen Bereich knapp 50 Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen werden.
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