Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Dienstag (28. Januar 2025) den russischen Staatsangehörigen Zelimkhan D. in Berlin festnehmen lassen. Der Zugriff erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 16. Januar 2025.
Dem Beschuldigten werden die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.
Vorwurf: Unterstützung eines IS-Finanzierungsnetzwerks
Zelimkhan D. steht im Verdacht, seit spätestens August 2022 Teil eines Netzwerks zu sein, das Gelder für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sammelte. Laut Bundesanwaltschaft rekrutierte die Gruppe Spenden vor allem über soziale Medien. Die gesammelten Gelder wurden über Mittelsmänner an IS-Mitglieder im Ausland weitergeleitet. Profitiert haben insbesondere weibliche IS-Angehörige in kurdischen Haftlagern sowie aktive Kämpfer der Terrororganisation.
Der Verdächtige soll insbesondere im Raum Berlin Spendenaktionen organisiert und zeitweise eine gemeinsame Spendenkasse verwaltet haben. Diese Gelder flossen in mehreren Transaktionen direkt an den IS, wobei die Gesamtsumme über 60.000 Euro betrug.
Festnahme als Teil umfangreicher Ermittlungen
Die Festnahme von Zelimkhan D. steht in Zusammenhang mit einer größeren Ermittlung gegen das Finanzierungsnetzwerk, das in mehreren europäischen Ländern aktiv war. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesanwaltschaft ähnliche Verfahren gegen Mitglieder des Netzwerks eingeleitet (siehe Pressemitteilungen Nr. 41 und 43 vom 25. Juli und 1. August 2024).
Heute wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.
Die Ermittlungen zu weiteren Beteiligten und Unterstützern des Netzwerks dauern an. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass die konsequente Verfolgung der Finanzierung von Terrororganisationen ein zentraler Bestandteil der Terrorismusbekämpfung bleibt.


