Feuerwehrmann am Königsplatz getötet – Prozessbeginn vor dem Augsburger Landgericht

Am Nikolaustag 2019 endete ein Christkindlesmarkt-Besuch für einen 49-Jährigen nach einer Rangelei am Augsburger Königsplatz tödlich. Seit gestern läuft der Prozess gegen drei junge Männer. Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge.Cwo 8173.Jpeg Verhandlsungstag Koe

Schon früh hatte sich am Dienstagmorgen eine große Medienschar vor dem Augsburger Justizpalast versammelt. Vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichtes stand der Prozessauftakt zu einem Fall an, der vor einem guten Jahr bundesweit für Entsetzten und Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Am Nikolaustag 2019 war am Königsplatz ein  49-jähriger Feuerwehrmann auf dem Heimweg nach einem Christkindlesmarkt Besuch durch einen Schlag getötet, ein weiterer Mann brutal zusammengeschlagen worden,

Seit gestern müssen sich nun drei Jugendliche bzw. junge Männer vor dem Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Dem 17-jährigen Haupttäter Halid S. wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt, seine beiden Freunden Gö­kalp A. (18) und Kevin C. (20) müssen sich gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung verteidigen. Für den Prozess sind insgesamt acht Verhandlungstage geplant. 

Dies geschah am Nikolaustag 2019

Die Beweislage gegen die drei jungen Männer wiegt schwer. Nach Verlesung der Anklageschrift ließ Richter Le­nart Hoesch Filmaufnahmen zeigen. Seit einiger Zeit wird der Augsburger Königsplatz von der Polizei per Video überwacht. Was die Anwesenden in diesem Fall zu sehen bekamen, dürfte gerade für die Frau des getöteten Feuerwehrmanns Roland S. schwer zu verkraften gewesen sein.

Auf den Aufzeichnungen war zu sehen, wie eine Gruppe von sieben jungen Leuten durch die Straßen zog und einer aus der Gruppe einen Mann ansprach. Nach einem kurzen Wortwechsel schubste der Passant, bei dem es sich um Roland S. handelte, seinen Gegenüber. Wenig später lag er selbst auf der Straße. Nach eigener Aussage war Halid S. seinem Freund zur Hilfe geeilt und habe seinem späteren Opfer einen Faustschlag verpasst. Roland S. sackte daraufhin zusammen und verstarb noch am Ort des Geschehens. Als ein Freund von Roland S. ihm zur Hilfe eilen wollte, wurde auch er brutal zusammengeschlagen. Mehrere Wochen musste er mit Brüchen am Schädel im Krankenhaus behandelt werden, trägt heute noch Schrauben und Platten unter der Haut. Als beide die beiden Männer handlungsunfähig am Boden lagen, sprang mindestens eine Person aus der Angreifergruppe wie ein Boxer nach einem KO-Schlag um die beiden Opfer herum. Aufzeichnungen einer Taxi-Dashcam belegen dies. Die Gruppe entfernte sich dann vom Tatort vor Schnellimbiss am KÖ. Nach mehreren Tagen polizeilicher Fahndung und unter großem Druck der Medien hatten sich schließlich nach und nach alle sieben Personen aus der Jugendgruppe den Behörden gestellt. Drei dieser „Halbstarken“ wird nun der Prozess gemacht.

32 Disziplinar-Maßnahmen in der U-Haft

Bereits am ersten Verhandlungstag zeigten sich die Angeklagten weitestgehend geständig. Sie hätten dies so nicht gewollt, würden sich für die Tat schämen. Immer wieder war davon die Rede, dass man nur einem Freund helfen wollte, selbst Angst hatte. In wie weit das Gericht den Beteuerungen Glauben schenkt bleibt abzuwarten.

Ganz so harmlos, wie sie sich vor Gericht geben, waren sie wohl in der Vergangenheit nicht. Auf den Handys von Kevin C. und Halid S. wurden gewaltverherrlichende Videos gefunden. Halid S. soll sich zudem im Gefängnis mit dem tödlichen Schlag gegenüber Mitgefangenen gebrüstet haben. Wegen verschiedener Punkte wurden insgesamt 32 Disziplinar-Maßnahmen während seiner Zeit in der Untersuchungshaft gegen ihn verhängt. Auch wenn S. dies abtut, lässt ihn dies nicht in einem besonders guten Licht erscheinen.

Auch die von der Polizei vermutete Mitgliedschaft in einer nach der Postleitzahl des Stadtteil Oberhausen „54“ benannten Gang könnte bei entsprechender Abwägung des Schuldspruchs, erschwerend hinzukommen.

Am 6.November soll das Urteil fallen. Für Halid S. könnte dies für lange Zeit der letzte Tag in Freiheit sein. Das mögliche Strafmaß für Körperverletzung mit Todesfolge wird zwischen sechs Monaten bis zehn Jahren Haft liegen.