Bei der Stadt Augsburg gilt ab dem kommenden Montag, 25. Januar, für alle Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsleistungen mit persönlichen Kontakt vor Ort in Anspruch nehmen (z.B. Bürgerbüros, Standesamt), die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Stadt Augsburg lehnt sich an die Regelung für den ÖPNV und den Einzelhandel an. Die Regelung dient dem Infektionsschutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden und ermöglicht, dass städtische Dienstleistungen weiterhin persönlich erbracht werden können.


