Finanzielle Entlastung für von Schließung bedrohte Gastronomie- und Hotelbetriebe in ganz Bayern

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung für Gaststätten- und Hotelbetreiber in Bayern präsentiert, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie jedoch strittig ist.Gasthaus Wirtshaus Wirtschaft Gastronomie

Im Detail sieht die gemeinsame Empfehlung vor, dass die Versicherer zwischen zehn und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die betroffenen Gastronomie- und Hotelbetriebe ausbezahlen. Die Empfehlung wurde bereits von mehreren Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet, weitere haben ihre Unterstützung zugesagt. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger handelt es sich bei der Regelung um eine „tragfähige Lösung für beide Branchen“.

So können Unternehmen weiterhin Soforthilfe beantragen

Das Antragsverfahren für wirtschaftliche Soforthilfen wurde geändert. Die Antragsstellung erfolgt nun ausschließlich digital über einen Online-Antrag, der unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona abgerufen werden kann. So soll eine schnellere Bearbeitung garantiert werden. Wer bereits einen Antrag für die Bayerische Soforthilfe gestellt hatte, kann nun auch noch weitere Liquidität im Rahmen des neuen, abgestimmten Soforthilfeprogramms von Bund und Freistaat beantragen. Dies gilt es im digitalen Antrag zu vermerken. Eine existenzbedrohende Lage liegt nach neuer Definition dann vor, wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Betriebskosten zu decken.

Zudem wurden die Höchstsummen für die staatlichen Zuschüsse angepasst. Es gilt nun folgende Staffelung: Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten erhalten maximal 9.000 Euro, Betriebe mit bis zu zehn Erwerbstätigen werden mit maximal 15.000 Euro bezuschusst. Maximal 30.000 Euro stehen für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern zur Verfügung, für Firmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern sind maximal 50.000 Euro angesetzt.

Weitere wichtige Informationen für Unternehmen im Internet

Zahlreiche Informationen zu Fragen, die sich im Zuge der Corona-Krise für Unternehmen ergeben, sind auf der Themenseite des Landkreis Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona in der Rubrik „Wichtige Informationen für Unternehmen zum Coronavirus“ zusammengefasst. Neben Antragsformularen für Ausnahmegenehmigungen wird dort beispielsweise auf die Voraussetzungen für Verdienstausfallentschädigungen, die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums und viele andere externe Quellen verwiesen.