FlächenSparOffensive der Staatsregierung setzt auf eine Richtgröße – Augsburgs OB Gribl: “Eine verbindliche Obergrenze lehnen wir strikt ab”

Der bayerische Ministerrat hat heute einer Richtgröße für den Flächenverbrauch in Höhe von fünf Hektar täglich abschließend zugestimmt. Bayerns Staatsminister für Wirtschaft und Landesentwicklung, Hubert Aiwanger, begrüßte den Entschluss: „Auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird in Bayern künftig noch stärker geachtet. Staat, Kommunen und Wirtschaft sind dabei gleichermaßen gefordert. Flächensparen darf aber nicht wirtschaftliche Entwicklung verhindern oder knappen Wohnraum weiter verteuern.“

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Städtetagspräsident Gribl lehnt Obergrenze ab Foto: Wolfgang Czech

Die Verankerung der Richtgröße für die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke wird nach der Zustimmung des Landtags in das Bayerische Landesplanungsgesetz aufgenommen. Zu den im Juli 2019 im ersten Durchgang beschlossenen Änderungen des Landesplanungsgesetzes waren im Rahmen der Verbandsanhörung weit über 100 Stellungnahmen eingegangen. Die vorgesehene 5-Hektar-Richtgröße, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird, soll beibehalten und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit respektiert werden.

Aiwanger weiter: „Die Staatsregierung lehnt starre, bürokratische Flächenkontingente in Quadratmeter je Gemeinde ab. Flächensparen darf kein Selbstzweck sein. Ziel ist eine optimierte, sparsame Flächennutzung, die viele Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bürger bringt.“

Richtgröße vereinbart

Unter die vereinbarte Richtgröße fallen auch beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze und Hausgärten. Nur rund die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist tatsächlich versiegelt. Aiwanger: „Die Regelungen müssen daher auch dem Wohnraumbedarf einer wachsenden Bevölkerung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Verfassungsziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Landesteilen und dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung tragen.“ Um diese Ziele zu erreichen, wird die Einführung der Richtgröße mit einem Maßnahmenbündel zum Flächensparen begleitet, mit dem die zuletzt auf 10 ha pro Tag gesunkene Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke weiter reduziert werden soll.

Die FlächenSparOffensive der Staatsregierung setzt auf eine Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für die Inanspruchnahme neuer Flächen im Landesplanungsgesetz. Die Richtgröße soll von einem Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Flächenverbrauchs unterstützt werden. Die Bündnispartner des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen“ fordern eine verbindliche Senkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag.

Bayerischer Städtetag lehnt Obergrenze ab

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: „Die Städte stehen in Bayern nicht erst seit der Diskussion um eine Obergrenze für eine nachhaltige und zukunftsfähige Flächenpolitik ein. Eine verbindliche Obergrenze lehnen wir strikt ab. Daher begrüßen wir, dass eine Obergrenze nicht festgelegt wird. Eine Richtgröße ist zwar keine verbindliche Obergrenze. Wir hätten sie aber nicht gebraucht. In der Siedlungsplanung sind die Städte seit jeher verpflichtet, sparsam und effizient mit Fläche umzugehen, um allen Bürgerinnen und Bürgern bezahlbare Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätze und Erholungsflächen anbieten zu können.“

“Wachstumsgeschichte Bayerns zieht einen hohen Flächenbedarf nach sich”

Bayern wächst, die Einwohnerzahl nimmt zu. Menschen suchen Wohnungen, Arbeitsplätze, Kindergarten- und Schulplätze für ihre Kinder. Die Wirtschaft wächst und muss sich innovativ weiterentwickeln, um für eine Rezession gerüstet zu sein; nötig sind Büros, Produktions- und Lagerstätten. Diese Einrichtungen brauchen Platz – in Metropolen, in Städten und Zentren der ländlichen Räume. Gemeinden, auch in ländlichen Regionen, brauchen Möglichkeiten, sich im Einzelfall nach außen zu entwickeln. Gribl: „Die erfolgreiche Wachstumsgeschichte Bayerns zieht einen hohen Flächenbedarf nach sich. Dies bedeutet eine Nutzungskonkurrenz um Flächen gegenüber von Natur und Landschaftsbild. Diese Konkurrenz um die Fläche darf nicht dadurch verringert werden, dass wichtige Entwicklungen abgeschnitten werden, sondern muss konstruktiv gelöst werden, indem die vielfältigen Interessen und Belange der Menschen, der Natur und der Wirtschaft in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.“