Tradition der Freinacht: Verhaltenstipps und Polizeipräsenz
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird vielerorts traditionell die “Freinacht” gefeiert. Dieses Ereignis ist in vielen Städten und Gemeinden ein beliebter Brauch. Die Polizei ruft dabei dazu auf, sich während der Feiern verantwortungsvoll zu verhalten. Sie wird in dieser Nacht verstärkt im Einsatz sein, um mögliche Gefahrenquellen und Straftaten einzudämmen.
Appell der Polizei: Respektieren Sie Regeln und Gesetze
Die Polizei betont, dass auch in der Freinacht die geltenden Regeln und Gesetze zu beachten sind. In der Vergangenheit kam es während dieser Feierlichkeiten wiederholt zu Grenzüberschreitungen und Straftaten. Zu den häufig gemeldeten Vorfällen gehören das Beschädigen von Mülltonnen, das Beschmieren von Wänden, das Sprengen von Briefkästen, das unerlaubte Betreten von Grundstücken und das Entwenden von Gegenständen.
Einige Handlungen, wie das Entfernen von Gullideckeln oder das Spannen von Seilen über Fahrbahnen, stellen nicht nur Straftaten dar, sondern sind zudem äußerst gefährlich für alle Beteiligten.
Eltern und Feiernde: Verantwortung übernehmen
Die Polizei möchte kein Spielverderber sein und hat in der Regel nichts gegen harmlose, brauchumstypische Streiche einzuwenden. Sollte es jedoch zu strafbaren Handlungen oder Gefährdungen kommen, wird sie entschieden eingreifen. Da viele Kinder und Jugendliche an diesem Abend unterwegs sind, fordert die Polizei auch die Eltern dazu auf, im Vorfeld mit ihren Kindern über angemessenes Verhalten zu sprechen.
Um Vorfälle zu vermeiden, empfiehlt die Polizei den Bürgerinnen und Bürgern, Mülltonnen, Fahrräder und andere transportierbare Gegenstände innerhalb des Grundstücks oder in der Garage sicher zu verwahren. So stellt man sicher, dass sie nicht ungewollt als Teil des Feierbrauchs fungieren.
Im Notfall ist die Polizei jederzeit über den Notruf 110 erreichbar.

