Freistaat und Kommunen erstatten Kita-Beiträge

Die Staatsregierung hat heute eine Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung beschlossen.

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Symbol-Bild von _Alicja_ auf Pixabay

Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie der Mittagsbetreuung bringen, sollen von den Elternbeiträgen entlastet werden. Dafür werden den Trägern in der Kindertagesbetreuung, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, erlassene Elternbeiträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 pauschal ersetzt.

Dabei orientieren sich diese Pauschalbeträge wieder wie in den Monaten April bis Juni 2020 an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis 16 Uhr 110 Euro).

Diese Beitragsentlastung wird zu 30 Prozent von den Kommunen übernommen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern.