Friedberg | Hoher Vermögensschaden nach Anlagebetrug

Am 09.07.2021 erstattete ein 48-jähriger Geschädigter Anzeige wegen Anlagebetrugs bei der Polizei. Der Geschädigte trat schon im Oktober 2019 mit drei Anlageberatern in Kontakt, nachdem er über eine Internetwerbung auf eine lukrative Kapitalanlagemöglichkeit gestoßen war. 
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Symbolbild von Miloslav Hamřík auf Pixabay
Zunächst überwies er nur kleinere Beträge im dreistelligen Bereich. Um den vermeintlichen Gewinn zu erhöhen und einzelne Verluste auszugleichen wurde er fortwährend dazu überredet mehr Geld zu investieren – was er auch tat.
Nachdem der Kontakt zu den ursprünglichen Anlageberatern kurzzeitig abbrach, kontaktierten ihn im Jahr 2021 zwei weitere Anlageberater. Sein Vermögen sollte nun mit der Kryptowährung „Bitcoin“ weiterverwaltet werden. Der Geschädigte wollte sein Vermögen jedoch abrufen, worauf eine Überweisung einer Bearbeitungsgebühr erforderlich wurde. Auf Anweisung tätigte der 48-Jährige mehrere Bitcoin-Transaktionen und Geldüberweisungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Im Juni 2021 brach der Kontakt zu den Anlage-Betrügern endgültig ab. Das investierte Geld von insgesamt rund 150.000 Euro wird der Geschädigte vermutlich nicht zurückerlangen.
 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang immer zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Anlagegeschäften. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Oftmals werden Opfer über eine professionell wirkende Internetseite auf lukrative Kapitalanlagemöglichkeiten aufmerksam gemacht.
  • Ein persönlicher Kontakt kommt nie zustande und Anlageberater sind telefonisch nicht zu erreichen. Sie reagieren lediglich auf Kontaktaufnahmeversuche und wenden sich dann telefonisch, über Messenger-Dienste oder per Email an die Opfer.
  • Hierbei werden oft ausländische Rufnummern oder Email-Adressen verwendet.
  • Nach zunächst vermeintlich kleinen Gewinnen werden Opfer fortwährend zu höheren Investitionen animiert.
  • Ein neutraler Vergleich der Gewinne mit anderen Finanzquellen ist nicht möglich, da Opfern nur Formulare oder Bestätigungen des vermeintlichen Kapitalverwalters ausgestellt werden.
  • Informationen zum Anlageverfahren sind nur über die (Fake-) Internetseite des Kapitalverwalters zu beziehen.
  • Investitionen der Anleger sind meist auf ausländische Konten zu überweisen, oder werden von der Kreditkarte abgebucht.
  • Bei Auszahlungswünschen werden Anleger vertröstet und oft zu Überweisungen von Bearbeitungsgebühren gedrängt. Danach bricht der Kontakt meist ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.polizei-beratung.de.

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